Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3918 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Versiegelte und entsiegelte Flächen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme in Quadratmeter durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte Flächen einzeln auflisten)? Es werden keine statistischen Daten zur Flächeninanspruchnahme durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Gegenwärtig werden in Mecklenburg-Vorpommern 1.744 immissionsschutzrechtlich genehmigte Onshore-Windenergieanlagen betrieben, zu denen weitere 271 Anlagen treten, die zwar bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt, aber noch nicht in Betrieb genommen sind (Stand: Juli 2019). Unterstellt man eine Flächeninanspruchnahme für eine Windenergieanlage mit deren Fundamenten, Nebenanlagen und Zuwegungen mit durchschnittlich 0,5 Hektar, dann werden derzeit 872 Hektar in Anspruch genommen, zu denen weitere 136 Hektar Flächeninanspruchnahme durch die 271 weiteren Anlagen treten (Summe: 1008 Hektar). Dies entspricht 0,043 Prozent der Landesfläche. Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen während der Bauphase sind nicht quantifizierbar und zudem vorrübergehend. Eine Berechnung für die Flächeninanspruchnahme durch Photovoltaikanlagen ist nicht möglich , weil der Landesregierung keine Daten wie zum Beispiel über der Anzahl der errichteten Photovoltaikmodule vorliegen. Drucksache 7/3918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Quadratmeter davon sind versiegelte Flächen? Es werden keine statistischen Daten für durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen bedingte Flächenversiegelungen in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Insofern liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor. Nach dem Kapitel 2.2.3 des Bodenschutzprogramms Mecklenburg-Vorpommern, Teil 2 - Bewertung und Ziele - wird als Versiegelung die vollständige oder teilweise Abdichtung des Bodens zur Atmosphäre hin bezeichnet. Die Abdichtung kann durch das Aufoder Einbringen von Deckbelägen und Baumaterial in den Boden, aber auch durch bauliche oder nutzungsbedingte starke Verdichtungen des Bodens erfolgen. Bei Windenergieanlagen wird ein Großteil der der Anlage zuzurechnenden Fläche (Fundamente , Nebenanlagen und Zuwegungen) versiegelt. Der Versiegelungsgrad der häufig verwendeten fundamentlosen Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die über Rammprofile und Schraubanker gegründet werden, ist sehr gering. Hierbei werden nur Flächen für Wege und Transformatoren versiegelt. 3. Wie viele versiegelte Flächen wurden bzw. werden nach Ende der Nutzungsdauer wieder entsiegelt? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1962 verwiesen.