Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/392 7. Wahlperiode 05.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Steuereinnahmen durch das Offshore-Windpark-Projekt: Wikinger und ANTWORT der Landesregierung Das Unternehmen Iberdrola hat seinen Hauptsitz in Spanien und investiert 1,4 Mrd. Euro in den Bau von Wikinger, dem ersten Offshore-Windpark des Unternehmens in deutschen Gewässern. Wikinger befindet sich in der Ostsee nahe der Insel Rügen und liegt im nördlichen Teil von Westlich Adlergrund, einem von den Behörden ausgewiesenes Eignungsgebiet. Der Windpark wird 70 Windenergieanlagen vom Typ Adwen AD5-135 mit einer Gesamtleistung von bis zu 350 Megawatt umfassen und 2017 ans Netz gehen.1 1. Wie viele Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern werden zukünftig über den Windpark Wikinger versorgt? Wie viele Haushalte davon können unabhängig von konventionellen Kraftwerken versorgt werden? Da das Stromnetz national und international verbunden und kein autarkes System ist, kann grundsätzlich keine Zuordnung der versorgten Haushalte beschränkt auf das Land Mecklenburg-Vorpommern und auf einzelne Energiequellen erfolgen. Die Stromerzeugung der 70 Offshore-Windenergieanlagen mit jeweils 5 Megawatt (MW) Nennleistung wird jährlich rund 350.000 4-Personen-Haushalte versorgen können. ________________ 1 http://www.iberdrola.de/uber-iberdrola/wikinger-projekt. Drucksache 7/392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch sind die zu erwartenden Steuereinnahmen aus dem Wikinger Projekt für das Land Mecklenburg-Vorpommern? 3. An welches Finanzamt hat das Unternehmen Iberdrola seine Steuern für dieses Projekt abzuführen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Gesamtunternehmensstruktur von Iberdrola vor, insofern kann weder zu den möglicherweise zu erwartenden Steuereinnahmen aus dem Wikinger Projekt für das Land Mecklenburg-Vorpommern noch zu der Finanzamtszuständigkeit Stellung genommen werden. Nach Information des Unternehmens ist beabsichtigt, den Sitz der Betreibergesellschaft des Windparks Wikinger nach Inbetriebnahme aller Windenergieanlagen nach Sassnitz zu verlegen. Allgemein ist festzustellen, dass inländische Einkünfte ausländischer Unternehmen beim Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte regelmäßig einer Besteuerung unterliegen. Ungeachtet dessen weist die Landesregierung darauf hin, dass die Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls bei welcher Finanzbehörde ein Unternehmen steuerlich geführt wird, zu einer Verletzung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung führen würde (Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 23.08.2013, Aktenzeichen 27 K 159.13, Randnummer 82) und damit gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt. Da eine solche Zuwiderhandlung nicht nur Regressansprüche nach sich ziehen, sondern auch den Tatbestand von § 355 des Strafgesetzbuches erfüllen kann, wird von der Beantwortung der Frage seitens der Landesregierung auch in Anbetracht der Bedeutung des verfassungsrechtlich verbürgten Frageund Kontrollrechtes des Abgeordneten insoweit abgesehen. 4. Wie viele Arbeitsplätze werden durch den Offshore-Windpark für Arbeitnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern geschaffen? Wie viele Arbeitsplätze davon sind langfristig gesichert? 5. Welcher Branche sind die jeweiligen Arbeitskräfte zugeordnet (Anzahl je Branche)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Das Unternehmen Iberdrola Renovables Offshore Deutschland GmbH wird vom Standort Sassnitz die Betriebsführung sowie die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für den Offshorewindpark Wikinger durchführen. In diesem Zusammenhang sollen 80 neue Arbeitsplätze mindestens für den Betriebszeitraum der Windenergieanlagen unmittelbar im Unternehmen geschaffen werden. Dabei entfallen 50 Anstellungen auf Offshore-Techniker, die die Arbeiten im Windpark durchführen. 30 Büroarbeitsplätze werden zur Betriebsführung des Windparks erforderlich sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/392 3 Darüber hinaus werden dauerhaft mehr als 100 indirekte langfristige Arbeitsplätze bei regionalen Dienstleistungs- und Serviceunternehmen, insbesondere aus Industrie und Handwerk, geschaffen. Eine Zuordnung von auf diesen Arbeitsplätzen (potenziell) beschäftigten Arbeitskräften zu Branchen ist derzeit nicht möglich.