Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3920(neu) 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Rückforderungen des Hauses Hohenzollern und ANTWORT der Landesregierung Wie und in welchem Umfang sind Kunstgegenstände, Inventar oder Immobilien, die sich im Besitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern befinden, Gegenstand der Rückforderungen des Hauses Hohenzollern (bitte Einzelauflistung mit Standort)? Dem Finanzministerium, das seit dem 1. August 2011 für Mecklenburg-Vorpommern zuständige Behörde für Verfahren nach dem Vermögensgesetz, dem Entschädigungsgesetz sowie dem Ausgleichsleistungsgesetz ist, sind keine vermögensrechtlichen Anträge des Hauses Hohenzollern auf Rückforderung von Kunstgegenständen, Inventar oder Immobilien in Mecklenburg- Vorpommern bekannt. Inwieweit Kunstgegenstände, die sich als Leihgaben von Kunst- und Kulturinstitutionen des Bundes beziehungsweise der in die Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern eingebundenen Bundesländer in Einrichtungen der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern befinden, von Rückforderungen betroffen sein könnten, ist hier nicht bekannt. Etwaige Herausgabeansprüche wurden bislang nicht geltend gemacht.