Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3921 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Erhalt der Bundestützpunkte Kanu, Segeln, Triathlon und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene bisher ergriffen, um die vakanten Bundesstützpunkte (BSP) für Segeln, Kanu und Triathlon über das Jahr 2020 hinaus zu sichern? Die Bundesstützpunkte (BSP) Kanurennsport und Triathlon am Standort Neubrandenburg und der Bundesstützpunkt Segeln am Standort Rostock-Warnemünde zählten im Jahr 2018, als das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zuletzt das Verfahren zur Anerkennung von BSP durchgeführt hat, zunächst zu den insgesamt 21 BSP in Deutschland, für die aufgrund der vorhandenen Kaderanzahl nicht ohne Weiteres erhebliches Bundesinteresse festgestellt werden konnte. Im Ergebnis des Verfahrens des BMI gibt es im Land Mecklenburg- Vorpommern derzeit sechs BSP mit einer Anerkennung bis zum Jahr 2020 (Bahnradsport am Standort Schwerin, Leichtathletik/Wurf-Stoß, Triathlon und Kanurennsport am Standort Neubrandenburg, Wasserspringen am Standort Rostock und Segeln in Rostock-Warnemünde) und weitere drei BSP mit einer Anerkennung bis zum Jahr 2024 (Boxen und Volleyball am Standort Schwerin, Rudern am Standort Kessin). Das nächste Anerkennungsverfahren des BMI erfolgt im Jahr 2020. Die Kriterien für die Anerkennung von BSP werden derzeit vom BMI überarbeitet. Die Landesregierung hat sich mit einem Schreiben der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur an den zuständigen Bundesminister gewandt und um Überprüfung des Bundesinteresses für die Standorte in Mecklenburg-Vorpommern gebeten. Im Ergebnis dieser Bemühungen sind die BSP in den Sommersportarten im Land für zwei beziehungsweise sechs Jahre anerkannt worden. Drucksache 7/3921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Landesregierung hat sich insbesondere in der Sportministerkonferenz der Länder mehrfach gegenüber dem BMI für eine größere Transparenz in Bezug auf die Anerkennungskriterien von BSP ausgesprochen und dafür eingesetzt, dass die Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung (B-L-V-Sport) spätestens nach zwei Jahren evaluiert wird. 2. Hat die Landesregierung eigene Maßnahmen eingeleitet, um den Erhalt der in Frage 1 angesprochenen BSP zu gewährleisten? a) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? b) Wenn nicht, warum wurden keine Maßnahmen ergriffen? Zum Erhalt der BSP hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen: Die Landesregierung hat die Hansestadt Rostock bei der Ertüchtigung und Erweiterung der Hafenanlage auf der Mittelmole in Warnemünde mit Schaffung von Bootsanlegestellen, Wasserwanderrastplatz und Sporteinrichtungen am Standort Rostock (Bundesstützpunkt Segeln) mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 9.810.360 EUR bei Gesamtkosten in Höhe von 10.900.400 EUR unterstützt. Darüber hinaus hat die Landesregierung folgende Fördermittel zur Stärkung von Bundesstützpunkten bewilligt, beziehungsweise für 2019 zur Bewilligung vorgesehen: Bundesstützpunkt Ort Maßnahme Gesamtkosten in Euro Landesförderung in Euro Boxen Schwerin Erweiterungsbau einer Boxhalle 1.938.336,00 1.136.701,00 Volleyball Schwerin Neubau einer Beachvolleyballanlage 290.107,60 283.107,60 Wasserspringen Rostock Sanierung der Unteren Turnhalle im Hallenschwimmbad Neptun 1.211.147,37 220.000,00 Wasserspringen , paralympischer Sport Rostock Ausstattung des Kraftraumes in der Mehrzweckhalle mit Kraftgeräten 200.000,00 200.000,00 Rudern Kessin Sanierung Dachflächen und Grundrissänderung im Hauptgebäude* 507.720,00 253.860,00 Radsport Schwerin Errichtung Sprintstrecke 11.374,88 11.374,88 Radsport Rostock Sanierung Velodrom* k. A. k. A. * Kostenermittlung beauftragt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3921 3 Eine anforderungsgerechte Infrastruktur für den Spitzensport an den BSP stellt auch in Zukunft eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung von BSP durch den Bund dar. Die Landesregierung hat zudem im Anschluss an die Entscheidungen des BMI zur Anerkennung von BSP eine sportfachliche Bedarfsanalyse an den anerkannten BSP in Mecklenburg- Vorpommern unter Mitwirkung des Olympiastützpunktes Mecklenburg-Vorpommern und des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen. Im Ergebnis dieser Analyse werden derzeit Maßnahmen erarbeitet, die der weiteren Stärkung aller Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern dienen.