Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3922 7. Wahlperiode 16.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Veröffentlichung der Abrechnung der Leistungs- und Kostenkennzahlen und ANTWORT der Landesregierung Bis einschließlich Haushaltsjahr 2015 veröffentlichte die Landesregierung die Abrechnung der Leistungs- und Kostenkennzahlen verschiedener Landesämter, Hochschulen, etc. (z. B. Drucksache 7/103 Kurzfassung Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2015 S. 315 ff.) Die Abrechnung der Leistungs- und Kostenkennzahlen ist infolge des Kabinettsbeschlusses aus seiner 26. Sitzung am 26. Juli 2016 in der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 (Drucksache 7/1395) nicht mehr enthalten. Auch in der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 (Drucksache 7/3034) erfolgte keine Veröffentlichung mehr. 1. Was waren die Gründe für die Einstellung der Veröffentlichung der Abrechnung der Leistungs- und Kostenkennzahlen, die dem Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2016 zugrunde lagen? 2. Welche nicht veröffentlichten Kennzahlen und Kostenschichtungen wurden für die nachstehenden Betriebe und Ämter in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 berechnet? Wie fallen die berechneten Werte aus für a) das Landesamt für innere Verwaltung (Kapitel 0407), b) die Finanzämter (Kapitel 0503)? Drucksache 7/3922 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche nicht veröffentlichten Kennzahlen und Kostenschichtungen wurden für die nachstehenden Betriebe und Ämter in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 berechnet? Wie fallen die berechneten Werte aus für a) den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg- Vorpommern (Anlage zum Einzelplan 12 - Wirtschaftsplan) und b) das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Straßenbauämter (Kapitel 1506)? Die Fragen 1, 2, a) und b) sowie 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Mit Beschluss des Kabinetts vom 26. Juli 2016 wurde entschieden, dass die Kosten-Leistungs- Rechnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Prinzip der Freiwilligkeit fortgeführt wird. Die in den Fragen 2 und 3 genannten Behörden führen die Kosten-Leistungs- Rechnung nicht freiwillig fort. Gleichzeitig wurde das seitens des Finanzministeriums übergreifend definierte Berichtswesen zu den Leistungs- und Kostenkennzahlen im Jahr 2016 beendet. Insofern wurden die bis 2015 veröffentlichten Kennzahlen und Kostenschichtungen durch die in den Fragen benannten Behörden und den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern für die Zeiträume ab 2016 auch nicht mehr berechnet.