Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3923 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Euroralley in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Anfang Mai fand eine sogenannte Eurorallye quer durch Mecklenburg- Vorpommern statt, wobei einige der Teilnehmer mit Geschwindigkeiten von über 250 Stundenkilometer gefahren sein sollen. Dabei entstand der Eindruck eines illegalen Autorennens. Die Polizei stoppte einen Großteil der beteiligten Fahrzeuge und nahm nach einem Bericht des Nordkurier Ermittlungen wegen des Verdachts eines illegalen Autorennens und Gefährdung des Straßenverkehrs auf (Nordkurier - Nächste „Eurorally“ führt nicht mehr durch Deutschland). 1. Hat sich der Verdacht eines illegalen Autorennens oder anderer Verkehrsdelikte bestätigt? Das gemäß § 315d Absatz 1 Nummer 3 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitete Strafverfahren (verbotene Kraftfahrzeugrennen) ist durch die Staatsanwaltschaft Schwerin mangels Tatverdacht gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Das Kriminalkommissariat Wismar hat ferner gemäß § 315c Absatz 1 Nummer 2b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) ermittelt und diesen Vorgang am 30. Juli 2019 der Staatsanwaltschaft Schwerin übergeben. Drucksache 7/3923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind derartige Rallyes aus Sicht der Landesregierung überhaupt ohne eine gesetzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit zu unterbinden oder zu regulieren? Der öffentliche Verkehrsraum darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden. Dazu gehören unter anderem die der Sicherheit des Straßenverkehrs dienenden Vorschriften, wie die Regelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit, aber auch das allgemeine Rücksichtnahmegebot oder die Vorfahrts- und Überholvorschriften, seit Kurzem auch der Straftatbestand zu verbotenen Autorennen. Die Eurorally hat in Norwegen begonnen und führte auch durch Schweden. In beiden Ländern ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt. Eine gesetzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit scheint daher nicht dazu zu führen, dass es keine Rallyes gibt. 3. Erscheint es aus Sicht der Landesregierung möglich und sinnvoll, Absprachen mit dem Veranstalter über einen geordneten Verlauf einer solchen Rallye zu treffen? Grundsätzlich bedürfen motorsportliche Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum einer Erlaubnis. Im Erlaubnisverfahren nach § 29 Absatz 2 StVO stimmen sich die Erlaubnisbehörden grundsätzlich eng mit den antragstellenden Veranstaltern ab. Sofern es aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sowie der ordnungsgemäßen und störungsfreien Durchführung einer Veranstaltung erforderlich ist, legen die Erlaubnisbehörden Maßnahmen fest.