Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3928 7. Wahlperiode 29.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Verpachtung landeseigener Flächen und ANTWORT der Landesregierung Laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2295 befinden sich mit Stand vom 30. Juni 2018 insgesamt 88.896 Hektar im Besitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Davon seien 88.200 Hektar verpachtet . 1. Zu je welchen Anteilen (absolut und prozentual) sind die Flächen an die unterschiedlichen Größenklassen (<100 ha, 100 bis 250 ha, 251 bis 500 ha, 501 bis 1.000 ha, größer 1.000 ha) der Betriebe verpachtet? Zum Stichtag 17. Mai 2019 konnte ein Flächenbestand im Umfang von 82.337 Hektar ausgewertet werden. Danach ergibt sich: Betriebsfläche Pachtfläche Anteil (in Prozent) Anzahl Pächter ha/Pächter im : Anteil an mittlerer Betriebsgrößenklasse < 100 ha 2.730 ha 3 % 155 18 ha/Pächter 35 % 100 bis 250 ha 8.811 ha 11 % 241 37 ha/Pächter 21 % 251-500 ha 15.432 ha 19 % 258 36 ha/Pächter 10 % 500-1000 ha 17.134 ha 21 % 316 54 ha/Pächter 7 % > 1.000 ha 38.230 ha 46 % 293 130 ha/Pächter <13 % Drucksache 7/3928 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe von landeseigenen Pachtflächen an Betriebe? 3. Betreibt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Vergabe von landeseigenen Pachtflächen eine gezielte Strukturpolitik zur Förderung von beispielsweise ökologisch wirtschaftenden Betrieben oder zur Unterstützung viehhaltender Betriebe? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Pacht ergeht im Sinne des Landtagsbeschlusses Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Mai 2000, landwirtschaftliche Flächen vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderem arbeitsintensiven Produktionsprofil zu verpachten. Mit der Vergabe von Landesflächen sollen Investitionen und Produktionsbereiche unterstützt werden, die qualitative Kriterien erfüllen, zum Beispiel: - Hohe Wertschöpfung; - Ausweitung arbeitsintensiver und innovativer Produktionsbereiche; - Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze mit attraktiven Löhnen; - nachhaltige Landbewirtschaftung; - umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft; - Ansiedlung von zentralen Unternehmensfunktionen in Mecklenburg-Vorpommern; - Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; - Ansiedlung und Neugründung von Landwirtschaftsbetrieben; - geringe Entfernung der Bewirtschaftungsflächen des zukünftigen Pächters zu den Ausschreibungsflächen Landeseigene landwirtschaftliche Liegenschaften werden vergeben durch (i) Direktvergabe an den bisherigen Pächter, (ii) Direktvergabe in besonderen Einzelfällen sowie (iii) Vergabe nach Ausschreibung. Im Einzelnen werden die Arten der Vergabe wie folgt erläutert: Zu (i): An den bisherigen Pächter werden Flächen direkt vergeben, a) um Existenzgefährdungen abzuwenden, namentlich - bei Unterschreiten der sogenannten Sockelbetriebsgröße, also, soweit die Betriebsgröße des Pachtbetriebes mit den Pachtflächen, deren Vertragslaufzeit beendet ist, nicht 300 ha (sogenannte Sockelbetriebsgröße) überschreitet. Es gilt eine Referenzbodengüte von 40 Bodenpunkten. - in Härtefällen, das heißt, soweit der Pachtbetrieb mehr als 20 % der Gesamtbetriebsfläche innerhalb von sechs Jahren rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Vertragslaufzeit verloren hat; kumulativ wird der tatsächliche BVVG-Pachtflächenentzug berücksichtigt . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3928 3 b) wenn bereits die Vorgaben des Landtagsbeschlusses zu arbeitsintensiven Produktionsrichtungen erfüllt werden, das heißt - bei einem GV-Besatz (Großvieheinheit) von größer/gleich 0,4 GV/ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) oder - bei einem Anbau von mindestens 10 % der Ackerfläche (einschließlich Anbaufläche für Dauer- bzw. Sonderkulturen) mit Intensivkulturen (z. B. Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Dauerkulturen) oder - bei einer Kombination aus Intensivkultur (beispielsweise 5 % der Ackerfläche (einschließlich Anbaufläche für Dauer- bzw. Sonderkulturen) und GV-Besatz (bspw. 0,2 GV/ha LN) c) bei Flächen, die kleiner sind als 20 ha (um Zersplitterungen zu vermeiden). Zu (ii): Direktvergaben mit einer Laufzeit von bis zu 12 Jahren sind im Ausnahmefall möglich, a) bei Betrieben, die mindestens die Bedingungen zu Ziffer 1. Buchstabe b) einhalten, wenn - damit erhebliche, künftige Investitionen (mindestens 1.500 €/ha LN) in das Anlagevermögen (langlebige Produktionsmittel) arbeitsintensiver Betriebszweige abgesichert werden, die zu einer Produktionsausweitung führen - im Zusammenhang mit Betriebsübernahmen/-verkäufen oder wenn - Betriebe von konventioneller auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen wollen. b) bei Investitionen von größer/gleich 1.500 €/ha LN in den letzten drei Pachtjahren in landwirtschaftliche Gebäude, bauliche Anlagen, Neubau beziehungsweise komplette Grunderneuerung von Drainagen, Quotenzukauf und Viehaufstockung Zu (iii): Im Übrigen werden die Flächen zur Vergabe öffentlich ausgeschrieben. Folgende Kriterien sind bei der Vergabe nach Ausschreibung entscheidend: - Dringender Aufstockungsbedarf eines bestehenden Betriebes; - Veredlungsintensität zum Beispiel GV-Besatz oder Intensivkulturen; - Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen; - Zu erwartende Höhe von Investitionen bei Zuschlagserteilung in den Veredlungsbereich oder innovative Produktionsverfahren; - Entfernung der Flächen zum Betriebssitz beziehungsweise bereits bewirtschafteten Flächen; - Junglandwirte und zertifizierte Ökobetriebe erhalten bei gleichrangigen Konzepten /Verhältnissen den Vorzug. Drucksache 7/3928 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie ist der Stand der Dinge zu den Plänen, die noch im Besitz der BVVG befindlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern durch das Land zu erwerben? Die Landesregierung hat im Jahr 2018 das Gespräch mit der Bundesregierung aufgenommen. Die Gespräche wurden 2019 konstruktiv fortgesetzt, die gemeinsamen Überlegungen wurden intensiviert. Konkrete Festlegungen sind noch nicht getroffen. Die Bereitstellung von BVVG-Flächen für Umweltbelange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), des Trinkwasserschutzes und des Naturschutzes (einschließlich Nationales Naturerbe NNE) wäre ein wichtiger Beitrag des Bundes, die fristgerechte Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen durch die Länder zu erleichtern.