Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3930 7. Wahlperiode 23.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Sachstand Radweg Anklam-Stolpe an der Peene und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zur Drucksache 7/2508. 1. Welche Streckenverläufe für den Radweg Anklam-Stolpe an der Peene wurden bisher geprüft (bitte für jeden geprüften Streckenverlauf das jeweilige Ergebnis der Prüfung angeben)? Im Rahmen der Voruntersuchung zur möglichen Linienführung des Radweges erfolgte eine Variantenauswahl und -abwägung. Dabei wurden eine trassennahe Lage nördlich oder südlich der Bundesstraße (B) 110 (Varianten 1 und 2) und eine trassenferne Variante (Variante 3) untersucht. Variante 3 beginnt an der Einmündung Stolpe an der B 110. Sie führt von Stolpe aus entlang des südlichen Peeneufers zum Teil unter Nutzung vorhandener Wege beziehungsweise Gemeindestraßen und hat Anschluss an den vorhandenen Peene-parallelen Wanderweg in Anklam. Zu den Gründen für die Abwägung dieser Varianten zugunsten der Vorzugsvariante wird auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 3 sowie zu den Fragen 1, a), b) und c) auf Drucksache 7/2508 verwiesen. Drucksache 7/3930 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Waren unter den in Frage 1 genannten geprüften Streckenverläufen auch solche, die einen Umweg mit einer Mehrlänge von mehr als 1:1,25 bedeutet hätten (bitte auch jeweils die Ausgangspunkte zur Berechnung der Mehrlänge angeben)? Nein. 3. Welche Erwägungen führten dazu, dass eventuelle Streckenverläufe nahe der Peene nicht weiter berücksichtigt wurden? Die Variante 3 kam im Rahmen der oben genannten Abwägung aus folgenden Gründen nicht in Betracht: - Die Variante 3 ist um circa 1.300 Meter (18 Prozent) länger als die trassennahen Varianten 1 und 2. - Die Variante 3 bedingt gravierende Eingriffe in Landschaft und Natur (Schutzgebiete). - Bei der Variante 3 würden die Ortslage Görke und die B 199 nicht angebunden werden, sodass Radfahrer nach Görke und zur B 199 die B 110 befahren müssten. Das Radfahren auf einem Radweg entlang der Bundesstraße gewährleistet insbesondere für Schüler und ältere Menschen mehr Sicherheit. - Es sind zum Teil keine Wegetrassen im Peene-nahen Uferbereich zwischen Stolpe, Neuhof und Anklam vorhanden, die genutzt werden könnten. Dies führt zu hohen Kosten für den Bau von Wegeverbindungen einschließlich diverser Kreuzungsbauwerke mit Gewässern des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“. Zudem ist der dortige Baugrund nicht geeignet . - Überdies ist die Gemeindestraße in Stolpe nicht geeignet. 4. Liegen die in der oben genannten Drucksache erwähnten ergänzenden Untersuchungen zu den straßenseitig geplanten Ausbaumaßnahmen nun vor? a) Wenn ja, welches ist das Ergebnis? b) Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Das in der Antwort der Landesregierung zu Frage 2 auf Drucksache 7/2508 erwähnte Baugutachten und die faunistischen Untersuchungen liegen mittlerweile vor. Anhand dieser Unterlagen wird nun die Voruntersuchung erarbeitet und die Vorzugsvariante zum Ausbau der Bundesstraße ermittelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3930 3 5. Welche sicherheitstechnischen Belange von jüngeren Radfahrern wurden im Zusammenhang mit den möglichen Streckenverläufen geprüft? Bezugnehmend auf das Regelwerk der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) gewährleistet das Radfahren an der Bundesstraße im Vergleich zur straßenfernen Trassen auch für den Schülerverkehr sowie für den sonstigen Alltagsverkehr jüngerer Radfahrer mehr soziale Sicherheit im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß haben straßennahe Radwege hinter den Entwässerungsgräben/-mulden die beste Akzeptanz bei allen Radfahrern, da aufgrund des größeren Abstands zur Straße die Sogwirkung von Schwerverkehrsfahrzeugen und der Schutz vor Sprühfahnen bei Regen die Attraktivität des Radweges nicht beeinträchtigen. 6. Welche sicherheitstechnischen Belange von jüngeren Radfahrern sprechen für einen Radwegebau an der Bundesstraße? Es wird auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen. 7. Welches sind die Ergebnisse zur weiteren Verfahrensweise aus der ersten Jahreshälfte 2019? Bezüglich des Straßenausbaus wird auf die Antwort zu Frage 4 und bezüglich des Radwegebaus auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 8. Liegen alle benötigten Gutachten und Untersuchungen vor, mithilfe derer die Vorzugsvariante zum Radwegebau geklärt werden kann? a) Wenn ja, welches ist das jeweilige Ergebnis? b) Wenn nicht, welche Ergebnisse stehen noch aus? c) Wenn nicht, bis wann werden die Ergebnisse vollständig vorliegen? Ja. Zu a) Die Vorzugstrasse ist eine straßennahe Radwegtrasse nördlich der B 110 außerhalb des Kronentraufbereiches der bestehenden Allee. Die Antworten zu den Fragen b) und c) entfallen. Drucksache 7/3930 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Welcher ist der derzeitige Status der Bauplanung des Radweges Anklam-Stolpe an der Peene? Die Vorzugstrasse des Radweges befindet sich derzeitig in der Entwurfsplanung. Im Ergebnis der Entwurfsplanung werden die technische Lösung des Radweges festgelegt und die Kosten der Maßnahme ermittelt. Ferner werden Maßnahmen zur Erlangung des Baurechts vorbereitet. 10. Wann werden die Baumaßnahmen zum Radwegebau Anklam-Stolpe an der Peene nach derzeitigem Stand frühestens beginnen? Mit dem Bau des Radweges kann begonnen werden, wenn hierfür das Baurecht erlangt worden ist. Dies ist der Fall, wenn der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung unanfechtbar sind.