Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/394 7. Wahlperiode 19.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Errichtung eines Sturmflutschutzsystems im Norden der Insel Usedom und ANTWORT der Landesregierung Angesichts der aktuellen Diskussionen über die Errichtung eines Sturmflutschutzsystems für den Norden der Insel Usedom und der Gemeinden Peenemünde und Karlshagen frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit wurden die Bürgermeister und betroffenen Bürger in die Planungen und explizit über die derzeit laufenden Untersuchungen zur Errichtung des Sturmflutschutzsystems für Nordusedom informiert bzw. einbezogen? Den Gemeinden Nordusedoms wurde am 02.02.2015 vom Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, in einer öffentlichen Veranstaltung in Karlshagen der am 02.12.2014 vom Kabinett gefasste Beschluss zur Herstellung des Sturmflutschutzes für die Gemeinden Nordusedoms und zur Schaffung wichtiger Grundlagen für die Realisierbarkeit der Kompensationsflächenpoolmaßnahme „Cämmerer See“ persönlich vorgestellt und die konkreten Vorgaben zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses erläutert. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat dabei auf die absolute Priorität des Sturmflut- und Hochwasserschutzes verwiesen; diese gilt unverändert. Drucksache 7/394 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der verschiedenen Schutzvarianten (Ringdeich um Peenemünde, Ertüchtigung alter Deichanlagen, ursprünglich geplanter Deich zwischen Peenemünde und der Ostsee) durchgeführt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Kosten-Nutzen-Analyse? Kosten-Nutzen-Analysen erfolgen für Küstenschutzmaßnahmen nur dann, wenn lediglich materielle Werte gefährdet sind. Da im Falle Nordusedoms aber auch der Schutz von Menschenleben Ziel der Küstenschutzmaßnahme ist, war keine Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich . 3. Welche Belange haben dazu geführt, dass derzeit die Variante des Ringdeichs um Peenemünde bevorzugt wird? Da die Gemeinden Nordusedoms im Planfeststellungsverfahren „Sturmflutschutz Nordusedom “ die Variante „Riegeldeich nördlich der Straße“ abgelehnt haben, wurde eine neue Variante konzipiert. Die Vorgabe des Kabinettsbeschlusses, die Sturmflutschutzanlagen so zu planen, dass im Falle eines Kompensationsflächenbedarfes jederzeit Maßnahmen zur Schaffung des Kompensationsflächenpools umgesetzt werden können, ohne dass bauliche Änderungen am zu planenden Sturmflutschutzsystem erforderlich werden, geht auf den ausdrücklichen Wunsch des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus zurück, um im Fall etwaiger industrieller Investitionsvorhaben keine zusätzlichen Hürden für eine eventuelle Wiederaufnahme der Kompensationsflächenpoolplanung zu schaffen. 4. Wie wirkt sich das Offenhalten der Möglichkeit eines zukünftigen Deichrückbaus auf die Planungssicherheit des Inselnordens aus? Es wird davon ausgegangen, dass „Planungssicherheit des Inselnordens“ die Absicherung des Sturmflutschutzes meint. Dem Beschluss des Kabinetts zufolge sind die Sturmflutschutzanlagen so zu planen, dass im Falle eines Kompensationsflächenbedarfes jederzeit Maßnahmen zur Schaffung des Kompensationsflächenpools umgesetzt werden können, ohne dass bauliche Änderungen am zu planenden Sturmflutschutzsystem erforderlich werden. Die Planungssicherheit ist daher gegeben.