Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3941 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Anrechnung von erhöhtem Kindergeld auf gewährte Sozialleistungen und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchen Fällen wird die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Juli 2019 auf die Höhe von gewährten Sozialleistungen angerechnet? Nach den Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das zu berücksichtigende Einkommen, hier Kindergeld, bei der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Nach den Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist Kindergeld Einkommen und dient demselben Zweck wie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Kindergeld erhält - mit Ausnahme der Auszahlung in Sonderfällen - grundsätzlich der Kindergeldberechtigte. Bei der Zurechnung des Kindergeldes als Einkommen wird zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden. Bei Minderjährigen ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts , mit Ausnahme der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, benötigt wird. Insoweit fließt die Erhöhung des Kindergeldes in die Berechnung des notwendigen Lebensunterhalts mit ein. Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld grundsätzlich als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von der Unterhaltsleistung abgezogen. Drucksache 7/3941 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dementsprechend gelten bundesweit seit dem 1. Juli 2019 folgende Unterhaltsvorschussbeträge : - für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 150 Euro, - für Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren monatlich 202 Euro, - für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren monatlich 272 Euro. 2. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Mecklenburg-Vorpommern waren am 1. Juli 2019 von der Anrechnung des erhöhten Kindergeldes betroffen? Zum aktuellen Zeitpunkt liegen für den Rechtskreis des SGB II hierzu keine Angaben vor. Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende berichtet mit einer Wartezeit von drei Monaten . Aktueller Berichtsmonat ist der März 2019. Im Rechtskreis des SGB XII werden generell die Statistiken für ein Kalenderjahr oder teilweise auch zum 31. Dezember jeden Jahres erhoben, Aussagen zu anderen Zeitpunkten sind daher nicht möglich. Hinsichtlich des Unterhaltsvorschussbetrages nach UhVorschG liegen hierzu keine Angaben vor.