Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3942 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkung der Arbeit im Freien auf die Gesundheit der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Beschäftigte welcher Branchen waren in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2009 bis 2019 im Freien beschäftigt (bitte absolut und in Prozent angeben)? 2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Beschäftigten verbrachten in den Jahren 2009 bis 2019 mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Freien (bitte absolut und in Prozent angeben)? 3. Wie viele der Beschäftigten wurden in den Jahren 2009 bis 2019 über die mit der Arbeit im Freien und hinsichtlich der damit verbundenen Sonneneinstrahlung und Gefahren unterwiesen (bitte absolut und in Prozent angeben)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Es besteht weder eine rechtlich begründete Berichtspflicht der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitsschutzverwaltung noch eine Pflicht der Erhebung einer diesbezüglichen Statistik für die Arbeitsschutzverwaltung. Drucksache 7/3942 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Inwieweit wird die Durchführung solcher Unterweisungen seitens der zuständigen Arbeitsschutzbehörde überwacht? Die Überwachung findet im Rahmen von Betriebsbesichtigungen statt. 5. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es in den Jahren 2009 bis 2019 aufgrund von Schäden durch Hitze und Sonnenlicht in Mecklenburg- Vorpommern? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 6. Wie hat sich die Zahl der berufsbedingten Hautkrebserkrankungen seit deren Anerkennung als Berufskrankheit im Jahre 2015 in Mecklenburg- Vorpommern entwickelt? 2015: 14 Fälle 2016: 41 Fälle 2017: 63 Fälle 2018: 76 Fälle 7. Welches waren die seit 2016 zahlenmäßig am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Mecklenburg-Vorpommern? BK- Nr. Berufskrankheit (BK) Anerkennungen 2016 2017 2018 2301 Lärmschwerhörigkeit 147 103 115 5103 Plattenepithelkarzinom/multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (seit 2015) 41 63 76 4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura 28 31 13 1318 Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol 18 18 25 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3942 3 8. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, durch präventive Maßnahmen einer Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen und Berufserkrankungen entgegenzuwirken? Einer Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen und Berufserkrankungen ist mit Präventionsangeboten entgegenzuwirken. Sie helfen Arbeitnehmern, ihren Beruf weiter auszuüben und senken zudem die nachfolgenden Kosten. 9. Durch wen und wie konkret sind präventive Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen und Berufserkrankungen nach Auffassung der Landesregierung auszugestalten? Maßnahmen zur Durchführung und Überwachung des Arbeitsschutzes obliegen dem Arbeitgeber . Er muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, regelmäßige Unterweisungen durchführen und in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (siehe zweiter Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes, §§ 3 ff.). Der gesetzliche Präventionsauftrag im Arbeitsschutz liegt bei den Unfallversicherungsträgern nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).