Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3943 7. Wahlperiode 29.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Arbeitslosenversicherung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Zahl der Arbeitslosengeld-1-Empfängerinnen und -Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 entwickelt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht angeben)? Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden.* Berichtsjahr/ Berichtsmonat Bestand an Arbeitslosengeldempfängern insgesamt davon Männer davon Frauen Jahresdurchschnitt 2009 37.229 22.633 14.596 Jahresdurchschnitt 2010 34.990 20.655 14.335 Jahresdurchschnitt 2011 31.052 17.321 13.731 Jahresdurchschnitt 2012 30.633 16.961 13.672 Jahresdurchschnitt 2013 30.876 17.626 13.250 Jahresdurchschnitt 2014 29.105 16.297 12.807 Jahresdurchschnitt 2015 25.735 14.141 11.594 Jahresdurchschnitt 2016 23.790 12.980 10.810 Jahresdurchschnitt 2017 22.322 12.081 10.241 Jahresdurchschnitt 2018 20.569 10.739 9.830 Januar 2019 26.559 14.222 12.337 Februar 2019 26.491 14.356 12.135 März 2019 23.207 12.340 10.867 April 2019 19.275 10.173 9.102 Mai 2019 17.368 9.179 8.189 * Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 7/3943 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 entwickelt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht angeben)? 3. Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 entwickelt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht angeben)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden.* Berichtsjahr/ Berichtsmonat Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung darunter: mit Abschluss insgesamt davon insgesamt davon Männer Frauen Männer Frauen Jahressumme 2009 36.877 21.692 15.169 2.335 975 1.359 Jahressumme 2010 25.275 15.178 10.097 2.059 921 1.138 Jahressumme 2011 14.923 8.892 6.017 1.268 513 754 Jahressumme 2012 14.041 8.256 5.785 1.238 522 716 Jahressumme 2013 13.246 7.949 5.297 1.883 789 1.094 Jahressumme 2014 12.470 7.518 4.952 1.628 720 908 Jahressumme 2015 10.294 5.971 4.323 1.430 662 768 Jahressumme 2016 9.356 5.376 3.980 1.162 459 703 Jahressumme 2017 9.059 5.125 3.934 1.128 467 661 Jahressumme 2018 8.022 4.331 3.691 1.066 421 645 Januar 2019 635 391 244 47 21 26 Februar 2019 789 462 327 149 61 88 März 2019 853 510 343 96 48 48 April 2019 831 485 346 89 37 52 * Statistik der Bundesagentur für Arbeit Endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von drei Monaten vor. Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3943 3 4. Wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer von arbeitslos gewordenen Personen im Arbeitslosengeld 1 in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 entwickelt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht angeben)? Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden.* Berichtsjahr/ Berichtsmonat Durchschnittliche abgeschlossene Bezugsdauer in Tagen1) Insgesamt davon Männer davon Frauen Jahresdurchschnitt 2009 122 113 139 Jahresdurchschnitt 2010 123 117 135 Jahresdurchschnitt 2011 122 113 135 Jahresdurchschnitt 2012 125 117 137 Jahresdurchschnitt 2013 130 123 141 Jahresdurchschnitt 2014 131 125 139 Jahresdurchschnitt 2015 128 123 134 Jahresdurchschnitt 2016 125 120 132 Jahresdurchschnitt 2017 124 120 128 Jahresdurchschnitt 2018 125 122 129 Januar 2019 126 119 134 Februar 2019 114 109 121 März 2019 107 101 115 April 2019 117 112 123 Mai 2019 132 127 137 * Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die abgeschlossene Bezugsdauer ist der Zeitraum des ununterbrochenen Bezugs von Leistungen vom Zeitpunkt des letzten Zugangs bis zum Abgang aus dem Leistungsbezug. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, die Arbeitsmarktpolitik mit Blick auf verlängerte Lebensarbeitszeiten und steigende Qualifikationsanforderungen künftig stärker präventiv auszurichten ? Die Qualifizierung des eigenen Personals wird neben der Gewinnung neuer Fachkräfte zu einem der wichtigsten Instrumente der Unternehmen zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit, zunehmend auch im Zusammenhang mit Digitalisierungsmaßnahmen. Im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie können Unternehmen fast aller Branchen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern die bewährte Förderung in Form von Bildungsschecks für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten erhalten sowie bei der Umsetzung von unternehmensspezifischen Maßnahmen unterstützt werden. Drucksache 7/3943 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Darüber hinaus begrüßt die Landesregierung die Ausweitung präventiver Maßnahmen durch das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene „Qualifizierungschancengesetz“. Es eröffnet Fördermöglichkeiten , wenn berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, Beschäftigte in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder Weiterbildungen in Engpassberufen angestrebt werden. Unternehmen können damit ihre Beschäftigten für Anforderungen des Marktes und den Einsatz neuer Technologien schulen. 6. Wie häufig wurden Arbeitslosengeld-1-Empfängerinnen und -Empfängern in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 Maßnahmen zur abschlussbezogenen Förderung der beruflichen Weiterbildung angeboten ? Wie oft wurden diese, z. B. unter Verweis auf monetäre Aspekte, abgelehnt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Geschlecht angeben)? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auf die Beschäftigungs- und Entlohnungsperspektiven von Arbeitslosengeld-1-Empfängerinnen und -Empfängern ? Statistische Auswertungen zu Auswirkungen von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen liegen nicht vor. Hilfsweise kann für die Beurteilung der Auswirkungen von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auf die Beschäftigungsperspektive die spezifische Arbeitslosenquote auf Helfer-, Fachkraft- und Expertenniveau herangezogen werden. Personen auf Helferniveau haben eine viermal so hohe Arbeitslosenquote wie Fachkräfte und eine zehnmal so hohe Quote wie Experten. Hinsichtlich der Entlohnungsperspektiven ist zu beachten, dass diese wesentlich von den Beschäftigungschancen und Bedingungen des regionalen Arbeitsmarkts abhängig sind. Langfristig sind jedoch positive Entlohnungseffekte und insbesondere die Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses zu erwarten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3943 5 8. Wie hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten und der Selbstständigen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 entwickelt? Der Bundesagentur für Arbeit liegen Angaben zu begonnenen befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ab dem 4. Quartal 2012 vor. Die Angaben können der folgenden Übersicht entnommen werden. Quartal Anzahl 4. Quartal 2012 12.973 1. Quartal 2013 15.180 2. Quartal 2013 19.875 3. Quartal 2013 16.740 4. Quartal 2013 11.654 1. Quartal 2014 15.434 2. Quartal 2014 20.531 3. Quartal 2014 17.995 4. Quartal 2014 12.324 1. Quartal 2015 17.067 2. Quartal 2015 19.642 3. Quartal 2015 17.829 4. Quartal 2015 12.883 1. Quartal 2016 17.216 2. Quartal 2016 18.825 3. Quartal 2016 17.118 4. Quartal 2016 12.967 1. Quartal 2017 16.148 2. Quartal 2017 19.993 3. Quartal 2017 17.829 4. Quartal 2017 12.778 1. Quartal 2018 16.291 2. Quartal 2018 18.024 3. Quartal 2018 16.955 4. Quartal 2018 12.101 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Angaben zur Entwicklung von Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen können unter folgendem Link aufgerufen werden (A VI - Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigenrechnung der Länder - Länderergebnisse, „Erwerbstätige in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland “, Seite 138): https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesamtwirtschaft-&- Umwelt/Erwerbst%C3%A4tigkeit Drucksache 7/3943 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 9. Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung für befristet Beschäftigte und Selbstständige zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf deren Probleme, die nötige Rahmenfrist vor dem Hintergrund der Instabilität ihrer Arbeitsverhältnisse zu erreichen? Die Landesregierung begrüßt die mit dem Qualifizierungschancengesetz getroffenen Verbesserungen im Bereich der Rahmenfrist. Zum 1. Januar 2020 wird die Rahmenfrist für die Gewährung von Arbeitslosengeld von 24 Monaten auf 30 Monate ausgeweitet. Gegenwärtig sollten vor weiteren Änderungen die Effekte der Anpassung abgewartet werden. Es wird erwartet, dass insbesondere befristet Beschäftigte von der Verlängerung der Rahmenfrist profitieren. Selbständige können ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen. Voraussetzung ist, dass sie eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Weiterhin müssen sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Diese Rahmenfrist wird zum 1. Januar 2020 durch das Qualifizierungschancengesetz auf 30 Monate verlängert. Auch hier sollten vor weiteren Änderungen die Effekte abgewartet werden. 10. Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge zur Ausreichung eines Erwachsenen BAföG zur Finanzierung des Lebensunterhaltes bei selbstgewählten Weiterbildungsmaßnahmen? Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt nur für vollzeitschulische allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildungen. Die hier gesetzte regelmäßige Altersgrenze des 30. Lebensjahres bei Beginn einer Ausbildung entspricht der bildungs- und jugendpolitischen Zielsetzung einer Förderung mit öffentlichen Mitteln nur für rechtzeitige und planmäßige Ausbildungen. Eine Öffnung für einen späteren Ausbildungsbeginn bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres ist bereits für Studiengänge zum Masterabschluss erfolgt. Darüber hinaus werden gegenwärtig keine weiteren Gestaltungsmöglichkeiten für die genannten Weiterbildungsmaßnahmen gesehen. Bei Erfüllen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen, insbesondere der Mindeststundenzahl eines Fortbildungslehrgangs und der Vorbereitung auf einen öffentlich-rechtlichen oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss , kann auf eine altersunabhängige Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verwiesen werden.