Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3947 7. Wahlperiode 22.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Nutzung von Förderrichtlinien zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Förderrichtlinien des Landes können von angehenden Ärztinnen und Ärzten zur Einrichtung einer Praxis genutzt werden? a) Welche können von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung angewandt werden? b) Wie schätzt die Landesregierung deren Wirkung ein? Folgende Förderrichtlinien des Landes können von angehenden Ärztinnen und Ärzten zur Einrichtung einer Praxis genutzt werden: - Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 3. März 2018 AmtsBl. M-V 2018 S. 152, Bewilligungsbehörde ist die Landrätin oder der Landrat des Landkreises. - Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 20. Juli 2017 AmtsBl. M-V 2017 S. 530, Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Drucksache 7/3947 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL MV) 2015 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 6. Mai 2015, AmtsBl. M-V 2015 S. 203, Bewilligungsbehörden sind die staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt. Zu a) Die als Antwort zur Frage 1 aufgeführten Richtlinien können bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung angewandt werden. Zu b) Nach Ansicht der Landesregierung leisten die als Antwort zu Frage 1 genannten Richtlinien einen wichtigen Beitrag dazu, die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, zu gewährleisten. 2. Wie wurde bislang die Richtlinie zur Förderung der integrierten Entwicklung (ILER M-V) vom 3. März 2018 zur Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen genutzt? In welchem Umfang wurde bislang die Richtlinie zur Förderung der integrierten Entwicklung (ILER M-V) vom 3. März 2018 zur Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen genutzt? Gemäß Nummer 11.1.3 der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vom 3. März 2018 können Maßnahmen zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen und andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die nicht über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen, gefördert werden. Bislang (Stand 6. August 2019) wurden drei diesbezügliche Förderanträge vorgelegt und ein Zuwendungsbescheid erlassen. Antrag vom Maßnahme Zuwendung bewilligt am 30.08.2018 Praxis für Physiotherapie in Rolofshagen 200.000,00 Euro - 01.04.2018 Ärztehaus in Warnow 200.000,00 Euro - 14.08.2018 Neubau Arztpraxis in Rövershagen 150.000,00 Euro 26.03.2019 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3947 3 3. Wie wurde bislang die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL-M-V) vom 6. Mai 2015 zur Errichtung von ambulanten Arztpraxen genutzt? In welchem Umfang wurde bislang die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL-M-V) vom 6. Mai 2015 zur Errichtung von ambulanten Arztpraxen genutzt? Die Errichtung von ambulanten Arztpraxen wurde bisher nicht über die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) gefördert.