Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3948 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Kollektive Berufsausübung in der ambulanten medizinischen Versorgung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Zahl der Gemeinschaftspraxen (als von mehreren Ärzten geführten Praxen) in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Anzahl der Berufsausübungsgemeinschaften betrug nach Angabe der Kassenärztlichen Vereinigung am 31.12.2015: 239 bei 579 beteiligten Ärztinnen und Ärzten, 31.12.2016: 243 bei 596 beteiligten Ärztinnen und Ärzten, 31.12.2017: 240 bei 597 beteiligten Ärztinnen und Ärzten, 31.12.2018: 232 bei 596 beteiligten Ärztinnen und Ärzten, 06.08.2019: 232 bei 599 beteiligten Ärztinnen und Ärzten. 2. Wie hat sich die Zahl der Praxisgemeinschaften (als Kooperation von Vertragsärzten in gemeinsam genutzten Praxisräumen) in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Anzahl der Praxisgemeinschaften wird nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erfasst. Drucksache 7/3948 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet die Landesregierung die Potenziale von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften für Mecklenburg-Vorpommern zur ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum? Die Landesregierung sieht in der Errichtung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften eine gute Möglichkeit, die ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen attraktiver zu gestalten und somit dort die ambulante medizinische Versorgung zu sichern.