Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3949 7. Wahlperiode 23.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Auf Drucksache 6/2062 hat die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass sie sich in eine bundesweite Diskussion um verbesserte Genehmigungen von Mutter/Vater-Kind-Kuren einbringen würde. Weiterhin informierte sie über Bestrebungen, im Wege einer Vereinbarung mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt und der AOK Nordost „… eine Verbesserung der Mutter/Vater-Kind-Kuren für Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen.“ 1. Welche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bieten Mutter/ Vater-Kind-Kuren an (bitte konkret auflisten)? Folgende 21 Einrichtungen bieten in Mecklenburg-Vorpommern Mutter/Vater-Kind-Kuren an: Mutter-Kind-Kurklinik Strandstraße 20 18586 Ostseebad Baabe Ostseeklinik Boltenhagen Ostseeallee 108 23946 Ostseebad Boltenhagen Mutter-Kind-Klinik „Ostseeklinik Königshörn“ Am Königshörn 18551 Glowe/Rügen ASB Mutter-Kind-Therapiezentrum „Haus Heidesanatorium“ Kurstraße 28 18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz ASB Mutter-Kind-Therapiezentrum „Haus Meeresbriese“ Strandstraße 22 18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz Mutter-Kind-Klinik Schwarzheide Zur Seebrücke 20 18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz Inselklinik Heringsdorf „Haus Gothensee“ Setheweg 11 17424 Seebad Heringsdorf Drucksache 7/3949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ostseeklinik Poel Am Schwarzen Busch 23999 Ostseebad Insel Poel IFA-Kurheim Usedom Strandstraße 3 17459 Seebad Loddin- Kölpinsee Ostseestrand-Klinik „Klaus Störtebeker“ Strandstraße 13 17459 Seebad Loddin- Kölpinsee Ostseeklinik Kühlungsborn Waldstraße 51 18225 Ostseebad Kühlungsborn Mutter-Kind-Haus „Godetiet“ Waldstraße 1a 18225 Ostseebad Kühlungsborn Kurklinik „Stella Maris“ Rudolf-Breitscheid- Straße 16 18225 Ostseebad Kühlungsborn AWO SANO Mutter-Kind-Klinik Kühlungsborn Ostseeallee 23 18225 Ostseebad Kühlungsborn AWO SANO Mutter-Kind-Klinik Rerik/Ostsee John-Brinckmann- Straße 10 18230 Ostseebad Rerik Klinik Sellin Kurweg 1 18586 Ostseebad Sellin AOK Klinik Rügen Hafenstraße 1 18556 Wiek/Rügen Ostsee-Kurklinik Fischland An der Seenotstation 18347 Ostseebad Wustrow Ostseeklinik Zingst Neue Straminke 1 18374 Ostseebad Zingst Mutter-Kind-Kurheim „Haus am Meer“ Birkenstraße 4 18373 Ostseebad Zingst EWH Haus „Möwennest“ Hohe Straße 3 17454 Zinnowitz 2. Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung die Inanspruchnahme bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren entwickelt? Unter www.gbe-bund.de veröffentlicht die Bundesregierung mit der KG 5-Statistik unter dem Stichwort „Gesundheitsversorgung“ Daten zur Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Bezug auf die einzelnen Bundesländer. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/GKV/ Ergebnisse_der_Statistik_KG_5__Vorsorge-_und_Rehabilitationsmassnahmen_2017.pdf Nach Auskunft der Kostenträger ist die Auslastung/Inanspruchnahme bei Mutter/Vater-Kind- Maßnahmen in den Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern von 75,8 % im Jahr 2010 auf 90,8 % im Jahr 2017 gestiegen. Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3949 3 3. Welche Ergebnisse zeitigten die in der oben genannten Antwort auf die Kleine Anfrage dargelegten Bemühungen der Landesregierung um eine Verbesserung der Genehmigungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren auf Bundesebene? Auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20./21. Juni 2018 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern einen Beschluss zur Erreichung einer höheren Bewilligungsquote bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter aktiv unterstützt. Die Bundesregierung ist gebeten worden, die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Anträgen auf Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter gemäß der §§ 24 und 41 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zu prüfen. Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter - die sogenannten Mutter-Kind- und Vater- Kind-Maßnahmen - sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Wenn sie medizinisch notwendig sind, müssen sie von den Krankenkassen bezahlt werden. Insoweit sollte die Durchsetzung von Ansprüchen seitens der Versicherten nicht von der Wahl der Krankenkasse abhängig sein. 4. Welchen Fortgang nahmen die Gespräche zum Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung, der AOK Nordost und der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt? Im Ergebnis der genannten Gespräche konnte am 3. Dezember 2013 eine Vereinbarung zwischen der AOK Nordost und der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. als Träger der Beratungsstellen und Einrichtungen im Maßnahmenbereich gemäß §§ 24 und 41 SGB V unterzeichnet werden. Ziel dieser Kooperation ist die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Müttern und Vätern und deren Kindern zur Stärkung der Familienverantwortung „Gemeinsam gesund werden.“ Die Partner haben sich der Optimierung der Versorgungsqualität von Müttern und Vätern in Familienverantwortung verschrieben. Für die Zusammenarbeit wurde Folgendes vereinbart: - Kooperation einer persönlichen und qualifizierten Beratung und Unterstützung der Versicherten im Zusammenhang mit der Beantragung von Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V, - besondere Unterstützung von Versicherten mit Migrationshintergrund (Abbau von Sprachbarrieren ), - Formulierung der Nachsorgeziele zur Sicherung der Nachhaltigkeit während der stationären Maßnahme und Nachsorgegespräche durch die Beratungsstellen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in M-V, - jährlicher Abgleich statistischer Daten mit analysiertem Entscheidungsverlauf und - jährliche gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen. Drucksache 7/3949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur weiteren Entwicklung der Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg- Vorpommern? Die Einrichtungen, die in Mecklenburg-Vorpommern Mutter/Vater-Kind-Kuren durchführen, leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Die Landesregierung wird die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weiterhin auf Landes- und Bundesebene unterstützen.