Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/395 7. Wahlperiode 05.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Nikolaus Kramer und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Migrationshintergrund bei der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im vergangenen Jahr wurden bei den unterschiedlichen Landespolizeibehörden zahlreiche Bewerber mit Migrationshintergrund eingestellt, etwa in Berlin 29,2 % der neueingestellten Polizeibeamten; in Baden- Württemberg 20,8 %. (vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/ inland/biszu -30-prozent-anteil-der-migranten-bei-der-polizei-steigt-14807593.html (Stand: 15.03.2017). Laut der Fachhochschule der Landespolizei in Güstrow sind bei der Einstellung Ausnahmeregelungen möglich, sodass auch nichtdeutsche Polizeibeamte beschäftigt werden können. (vgl. http://www.fh-guestrow.de/studium/fbpz/bewerbpz/zaedpz1.php (Stand: 15.03.2017). 1. Wie hoch ist in Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl an Polizeibeamten mit Migrationshintergrund (bitte aufschlüsseln nach Herkunft)? In der Landespolizei findet keine statistische Erfassung der Anzahl an Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten mit Migrationshintergrund statt. Drucksache 7/395 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist in Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl an Polizeibeamten, welche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit)? Eine Statistik wird hierzu nicht geführt. 3. Plant die Landesregierung, die Einstellung der in den Fragen 1 und 2 genannten Personen zu forcieren? Zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz wurde eine Dauerausschreibung zur Einstellung von Polizistinnen und Polizisten aus dem EU-Ausland veröffentlicht. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Pläne. 4. Wie viele Ausnahmeregelungen bei den Einstellungsvoraussetzungen für die Landespolizei wurden seit 2015 in Bezug auf die Staatsangehörigkeit vorgenommen? Es wurden zwei Ausnahmen vom Staatsangehörigkeitserfordernis gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes für die Verbeamtung auf Widerruf an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege vorgenommen. Eine Person erhielt noch vor der Ernennung die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei der weiteren Person stand bei der Einstellung die Einbürgerung kurz bevor und erfolgte noch während des Vorbereitungsdienstes. 5. Wie viele Polizeibeamte mit Migrationshintergrund wurden in den Jahren 2015 und 2016 im Land Mecklenburg-Vorpommern neu eingestellt? Im Jahr 2015 wurden fünf Bewerberinnen und Bewerber aus dem EU-Ausland in die Landespolizei eingestellt. Zudem wurde an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege eine Person aus einem nichteuropäischen Staat eingestellt, die zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat (vergleiche Antwort zu Frage 4). Darüber hinaus können keine belastbaren Zahlen genannt werden, da eine gesonderte statistische Erfassung von Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund nicht erfolgt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/395 3 6. Beruhen in Frage 5 aufgelistete Neueinstellungen auf gezielte Werbekampagnen in diesem Bevölkerungsbereich? Die Einstellung der EU-Polizistinnen und EU-Polizisten beruhte auf einer Stellenausschreibung . Weitere gezielte Werbekampagnen fanden nicht statt. 7. Wenn Frage 6 bejaht wird, will man zukünftig die Neueinstellungen im Polizeibereich auch anhand anderer demographischer Parameter, wie etwa Geschlecht, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung usw., gemessen jeweils an der Landesbevölkerung von Mecklenburg- Vorpommern, orientieren? Die Neueinstellungen orientieren sich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.