Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3955 7. Wahlperiode 29.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Maßnahmen zur Bewältigung von Problemlagen bei der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung 1. Plant das Ministerium für Inneres und Europa eine Einführung von Elektro-Distanzimpulsgeräten auf ausgewählte Bereiche der Schutzund Bereitschaftspolizei? a) Wenn ja, zu wann soll dies erfolgen? b) Wenn nicht, was spricht gegen die Einführung? Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Auf die Begründung zur Änderung des § 102 Absatz 4 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V), Landtags-Drucksache 5/3735 vom 1. September 2010 wird verwiesen. Drucksache 7/3955 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen werden absehbar ergriffen oder sind jüngst eingeleitet worden, um den baulichen Zustand der Polizeireviere Sanitz und Wismar zu verbessern (bitte im Einzelnen darstellen)? Das Polizeihauptrevier Wismar befindet sich mit der Polizeiinspektion und dem Kriminalkommissariat Wismar auf einer Liegenschaft. Dort wurde im Jahr 2015 ein Neubau für das Kriminalkommissariat fertiggestellt. Der denkmalgeschützte Altbau wird seit dem Jahr 2016 grundsaniert. Zum Jahresende soll die Baumaßnahme fertiggestellt sein, sodass dann der Umzug in das sanierte Gebäude erfolgen kann. Für das Polizeirevier Sanitz mit der Kriminalkommissariats-Außenstelle ist im August 2019 mit einem Neubau begonnen worden, der voraussichtlich im Jahr 2021 fertiggestellt sein wird. 3. Plant das Ministerium für Inneres und Europa die Einführung einer Sonderzulage für die Kräfte der Einsatzhundertschaften des Landesbereitschaftspolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern? a) Wenn ja, wie hoch wird diese ausfallen? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen hat sich das Ministerium gegen eine Sonderzulage entschieden? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen des Paktes für Sicherheit hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Polizeivollzugskräfte in die Wege geleitet. In diesem Zusammenhang wurden zwei Zulagen erhöht und vier Zulagen neu eingeführt beziehungsweise verstetigt, um den Belastungen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in besonderen Bereichen der Landespolizei Rechnung zu tragen. Für die Einführung einer Zulage für Kräfte der Einsatzhundertschaften wurde kein Bedarf gesehen, da sich die Aufgaben nicht in einer Weise vom allgemeinen Polizeivollzugsdienst abheben, wie dies bei den von § 22 der Erschwerniszulagenverordnung erfassten besonderen Bereichen der Landespolizei der Fall ist. 4. Hat das Ministerium für Inneres und Europa eine Anwendung des § 17a ff. der Erschwerniszulagenverordnung Bund für Mecklenburg- Vorpommern geprüft? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Ministerium? b) Wenn nicht, warum nicht? c) Wenn nicht, wann ist die Prüfung abgeschlossen? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3955 3 Mit der Änderung der Erschwerniszulagenverordnung des Landes vom 16. Januar 2019 (Gesetz und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, 2019, Seite 60) wurden erhebliche Verbesserungen bei der finanziellen Kompensation bestimmter, als belastend eingestufter Tätigkeiten erreicht, wie sie die Landesregierung im Rahmen des Paktes für Sicherheit beschlossen hatte. Das bestehende System der Zulagengewährung wurde dabei nicht verändert. In den §§ 17a ff der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes hat dieser hingegen eine Systemänderung vorgenommen. Während beim in Mecklenburg-Vorpommern existierenden System eine monatlich feste Pauschale gezahlt wird, wenn in bestimmten Schichtarten gearbeitet wird, knüpft das System des Bundes an die individuelle tägliche Beanspruchung an. Eine Umstellung auf das System des Bundes wird nicht erwogen, da mit der Änderung der Erschwerniszulagenverordnung zum 1. Januar 2019 der Umsetzung von Verbesserungen im bisherigen System der Vorzug gegeben worden ist. Diese führen nahezu zu einer Verdreifachung der Wechselschichtzulage. 5. Hat das Ministerium für Inneres und Europa eine Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeivollzugszulage in Mecklenburg- Vorpommern geprüft? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Ministerium? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat wiederholte Forderungen nach einer Ruhegehaltfähigkeit der als Stellenzulage gewährten Polizeivollzugszulage abgelehnt. Stellenzulagen werden wegen der Bedeutung oder sonstigen Besonderheiten der wahrgenommenen Funktion für die Dauer der Wahrnehmung grundsätzlich nur befristet gewährt. Mit Erreichen des Ruhestands endet aber die Wahrnehmung der für die Stellenzulage maßgeblichen Verwendung.