Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3956 7. Wahlperiode 23.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Lagebild zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das bundesweit vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte Lagebild zu Tätern und Opfern im Kontext von Zuwanderung dient einer nüchternen Gegenüberstellung von Fakten. Explizit wird dort das Täter-Opfer-Verhältnis zwischen Zuwanderern und Deutschen analysiert. Die jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg- Vorpommern gibt Auskunft über „Kriminalität von und gegen Zuwanderer “, weist aber im Gegensatz zum Lagebild des BKA keine Informationen über das Verhältnis von deutschen und zugewanderten Opfern beziehungsweise Tätern aus. 1. Wie viele Zuwanderer fielen in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2014 einer von (mindestens) einem Deutschen begangenen Straftat zum Opfer (bitte tabellarisch nach Jahren aufgliedern)? 2. Wie viele Deutsche wurden in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2014 zum Opfer einer von (mindestens) einem Zuwanderer verübten Straftat (bitte tabellarisch nach Jahren aufgliedern)? 3. Wie viele Zuwanderer wurden seit 2014 Opfer eines von einem Deutschen vollendeten Tötungsdelikts? Wie viele Deutsche wurden seit 2014 Opfer eines von einem Zuwanderer vollendeten Tötungsdelikts? Drucksache 7/3956 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie viele Zuwanderer wurden jährlich seit 2014 Opfer einer von deutschen Tätern begangenen Sexualstraftat (bitte tabellarisch nach Jahren aufgliedern)? Wie viele Deutsche fielen jährlich seit 2014 von Zuwanderern begangenen Sexualstraftaten zum Opfer (bitte tabellarisch nach Jahren aufgliedern )? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen 1 bis 4 auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern (PKS MV) ist nicht möglich. Merkmale des Tatverdächtigen, zum Beispiel die Staatsangehörigkeit, können hier nicht mit Merkmalen des Opfers, zum Beispiel dem Aufenthaltsanlass, in einer Auswertung kombiniert werden. Daher liegt der Landesregierung kein Datenmaterial zu Straftaten von deutschen Tatverdächtigen beziehungsweise Zuwanderern gegen Zuwanderer bzw. deutsche Opfern vor. Die kennzahlenbasierten Auswertungen zur PKS in Mecklenburg-Vorpommern sind dahingehend konzipiert, sämtliche Standardtabellen der PKS zu recherchieren. Zur Beantwortung der in den Fragen 1 bis 4 benannten Fallkonstellationen unter Zugrundelegung einer händischen Sichtung, unabhängig von rechnergestützten Recherchen, wären unüberschaubare zeitliche Ressourcen erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Das Bundeskriminalamt hingegen verfügt über die Möglichkeit, Sonderauswertungen zu erstellen, die über die oben genannten Standardtabellen hinausgehen. 5. Aus welchen Gründen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommerns keine Informationen dem Lagebild des BKA entsprechend veröffentlicht? Was spricht gegen eine jährliche Veröffentlichung dieser Zahlen? Entfällt. Es wird insofern auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen.