Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3959 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schülerzahlen und Lehrkräfte zum Schuljahr 2019/2020 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. In der Pressemitteilung Nr. 133-19 vom 5. August 2019 teilt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit, dass etwa 1.300 zusätzliche Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und etwa 400 Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen im Schuljahr 2019/ 2020 lernen. 1. Wie verteilen sich die ca. zusätzlichen 1.300 Schülerinnen und Schüler (bitte getrennt nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie nach Schularten angeben)? 2. Wie verteilen sich die ca. zusätzlichen 400 Schülerinnen und Schüler auf öffentliche berufliche Schulen und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei den in der Bezugspressemitteilung benannten Gesamtschülerzahlen beziehungsweise Schülerzahlanstiegen für den öffentlichen und freien Schulbereich handelt es sich um Prognosewerte des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, deren Ermittlung weder einzelschulbezogen noch schulartscharf erfolgt. Der Anstieg der Schülerzahl an öffentlichen und privaten Schulen gemäß Schülerzahlprognose für das Schuljahr 2019/2020 gegenüber der IST-Schülerzahl des Schuljahres 2018/ 2019 entsprechend amtlicher Schulstatistik kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anstieg der Schülerzahl gem. Prognose gegenüber der IST-Schülerzahl 2018/2019 … Öffentlich Privat Gesamt allgemeinbildende Schulen circa 950 circa 350 circa 1.300 berufliche Schulen circa 200 circa 200 circa 400 Eine schulartscharfe und einzelschulbezogene Darstellung ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich. 3. Welche Zahl von zusätzlichen Stellen/Planstellen wurde a) zum Ausgleich des Bedarfs an Lehrkräften, die aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, b) zum Ausgleich der erhöhten Schülerzahlen für die jeweiligen Schularten ausgeschrieben? Eine nach Lehrkräfteersatzbedarf und Lehrkräftebedarf aufgrund steigender Schülerzahlen differenzierte Ausschreibung von Arbeitsplätzen erfolgt nicht. Der Einstellungsbedarf wird insgesamt erhoben und gemäß der Schuljahresvorbereitung ausgeschrieben. 4. Welche Zahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die zum Schuljahr 2019/2020 neu eingestellt worden sind, werden als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer a) einer ersten Klasse, b) einer zweiten Klasse eingesetzt? Aussagen zum Einsatz von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die zum Schuljahr 2019/2020 die Klassenleitung einer ersten oder zweiten Klasse übernommen haben, können zum jetzigen Zeitpunkt, ohne eine einzelschulbezogene Befragung durchzuführen, nicht getroffen werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3959 3 Die Schulen pflegen diese Daten jedoch bis Mitte Oktober 2019 in das Schulinformationsund Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern (SIP M-V) ein. Erst nach Eingabe und Bestätigung dieser Daten durch die Schulen und die unteren Schulbehörden beginnt die Prüfung und Plausibilisierung der Daten durch das Statistische Amt Mecklenburg- Vorpommern. Geprüfte Ergebnisse liegen Ende des Schuljahres 2019/2020 vor. 5. Welche Zahl der in Frage 4 erfragten Lehrkräfte hat an einem der Kompaktkurse, die vom 1. Juli bis zum 2. August 2019 durchgeführt wurden, teilgenommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche Zahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung, die zum Schuljahr 2019/2020 neu eingestellt wurden, hat an einem vorbereitenden Kurs (zum Beispiel Kompaktkurs) teilgenommen? Es haben 86 Personen, davon fünf Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung von Schulen in freier Trägerschaft, am Kompaktkurs vom 1. Juli 2019 bis 2. August 2019 teilgenommen. 7. Welche Zahl der zum Schuljahr 2019/2020 neu eingestellten Lehrkräften ohne Lehrbefähigung wird in den Fächern Kunst und Gestaltung , Sport oder Musik unterrichten (bitte nach Fächern getrennt angeben)? Aussagen zum Einsatz von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die zum Schuljahr 2019/2020 in den Fächern Kunst und Gestaltung, Sport oder Musik unterrichten, können zum jetzigen Zeitpunkt, ohne eine einzelschulbezogene Befragung durchzuführen, nicht getroffen werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.