Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3963 7. Wahlperiode 09.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Zurückstellungen der Einschulung und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung vom 15. Juli 2019 (Drucksache 7/3788) ergeben sich folgende Fragen zur Zurückstellung der Einschulung. 1. Wie viele Anträge der Erziehungsberechtigten auf Zurückstellung der Einschulung wurden in den Jahren 2010 bis 2018 an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestellt (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)? Wie viele dieser Anträge wurden in den angesprochenen Jahren jeweils angenommen bzw. abgelehnt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? Die Beantwortung der Frage 1 ist nur bezüglich der Fragestellung auf erfolgte Zurückstellung der Einschulung in Grundschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern möglich. Auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik liegen folgende Zahlen für die Jahre 2010 bis 2018 vor: 2010 - 513 Schülerinnen und Schüler, 2011 - 536 Schülerinnen und Schüler, 2012 - 524 Schülerinnen und Schüler, 2013 - 430 Schülerinnen und Schüler, 2014 - 600 Schülerinnen und Schüler, 2015 - 702 Schülerinnen und Schüler, 2016 - 654 Schülerinnen und Schüler, 2017 - 720 Schülerinnen und Schüler, 2018 - 688 Schülerinnen und Schüler. Drucksache 7/3963 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Übrigen wäre zur weiteren Beantwortung der Frage eine Abfrage sämtlicher kommunaler Schulträger (über die Landkreise und kreisfreien Städte hinaus auch zahlreiche kreisangehörige Gemeinden) nötig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 2. Mit welchen gesundheitlichen, psychologischen oder anderen Gründen wurden derartige Anträge in den benannten Jahren begründet (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? In der Landesverwaltung werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Abfrage sämtlicher kommunaler Schulträger (über die Landkreise und kreisfreien Städte hinaus auch zahlreiche kreisangehörige Gemeinden) nötig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.