Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3964 7. Wahlperiode 29.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) innoSTART, MBMV innoSTARTup und MBMV innoPRO Programme und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Beteiligungsfonds Innovation Mecklenburg-Vorpommern I (BFI MV I) mit dem Programm InnoStart und der Beteiligungsfonds Innovation Mecklenburg-Vorpommern II (BFI MV II) mit dem Programm InnoStartup sind Finanzierungsinstrumente im Sinne der Verordnung der Europäischen Kommission VO (EU) 1303/213. Die Fonds setzen sich aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus eigenen Mitteln des Fondsbewirtschafters zusammen. Das Beteiligungsprogramm InnoPro ist ein Programm der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft setzt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft hierfür ausschließlich eigene Mittel ein. Eine Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nicht. Drucksache 7/3964 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Projekte wurden durch das vergangene „MBMV innoSTART“ Programm gefördert (bitte auflisten nach Jahr, Projekt, Höhe der Gesamtinvestition, davon geförderter Betrag und Ergebnis der Förderung)? Jahr Projekt Höhe der Gesamtinvestition (in Euro) davon geförderter Betrag (in Euro) Ergebnis (Dauer- Arbeitsplätze Ist) 2015 Existenzgründung IT-Dienstleister 150.000,00 150.000,00 11 2015 Existenzfestigung IT-Dienstleister 500.000,00 400.000,00 11 2015 Existenzgründung innovative Energieversorgung 1.115.000,00 400.000,00 8 2015 Existenzgründung IT-Dienstleister 450.000,00 400.000,00 7 2015 Existenzgründung Medizintechnik 600.000,00 400.000,00 5 2015 Existenzgründung IT-Dienstleister 850.000,00 400.000,00 5 2015 Existenzgründung IT-Dienstleister 801.000,00 409.896,00 8 2015 Existenzfestigung Medizintechnik 2.000.000,00 1.000.000,00 225 2016 Existenzgründung Energieversorgung 1.040.000,00 400.000,00 9 2016 Existenzfestigung nachhaltige Verwertung von Reststoffen 490.000,00 250.000,00 4 2016 Existenzfestigung - Rationalisierung/ Innovation/Betriebsmittel Dienstleistung 505.000,00 400.000,00 7 2016 Existenzgründung Biotechnologie 535.000,00 400.000,00 13 2016 Existenzgründung Abfallrückgewinnung 1.700.000,00 400.000,00 5 2016 Existenzfestigung Abfallrückgewinnung 500.000,00 400.000,00 34 2016 Existenzfestigung - Rationalisierung/ Innovation/Technologie Industrie 450.000,00 400.000,00 5 2016 Existenzgründung - Ingenieurbüro 175.000,00 150.000,00 3 2016 Existenzfestigung Energieversorgung 600.000,00 500.000,00 18 2017 Existenzgründung Herstellung elektrischer Ausrüstung 1.475.000,00 400.000,00 3 2017 Existenzgründung Herstellung elektrischer Ausrüstung 400.000,00 360.000,00 6 2017 Existenzgründung IT-Dienstleister 250.000,00 250.000,00 8 2017 Existenzfestigung nachhaltige Verwertung von Reststoffen 355.379,00 150.000,00 5 2017 Existenzfestigung Herstellung Baumaterialien 400.000,00 350.000,00 29 2017 Existenzgründung Herstellung medizinischer Materialien 3.300.000,00 400.000,00 2 2017 Existenzgründung IT-Dienstleister 650.000,00 150.000,00 12 2017 Existenzgründung innovativer Einzelhandel 355.000,00 330.000,00 5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3964 3 Jahr Projekt Höhe der Gesamtinvestition (in Euro) davon geförderter Betrag (in Euro) Ergebnis (Dauer- Arbeitsplätze Ist) 2017 Existenzfestigung Biotechnologie 2.100.000,00 500.904,00 11 2017 Existenzgründung IT-Dienstleister 800.000,00 400.000,00 12 2018 Existenzgründung Maschinenbau 600.000,00 150.000,00 3 2018 Existenzgründung IT-Dienstleister 500.000,00 350.000,00 4 2018 Existenzgründung Energieversorgung 797.000,00 350.000,00 1 2018 Existenzgründung Herstellung Datenverarbeitungsgeräte 999.985,53 400.014,46 26 2. Welche Projekte wurden durch die aktuellen „MBMV innoSTARTup“ und „MBMV innoPRO“ Programme bisher gefördert (bitte auflisten nach Jahr, Projekt, Höhe der Gesamtinvestition, davon geförderter Betrag und Ergebnis der Förderung)? Jahr Projekt Höhe der Gesamtinvestition (in Euro) davon geförderter Betrag (in Euro) Ergebnis (Dauer- Arbeitsplätze Ist) 2018 Existenzgründung IT-Dienstleister 1.300.000,00 400.000,00 8 2018 Existenzfestigung Medizintechnik 835.530,00 400.000,00 7 2018 Existenzfestigung IT-Dienstleister 1.090.000,00 500.000,00 5 2018 Existenzgründung IT-Dienstleister 1.500.000,00 750.000,00 8 2018 Existenzfestigung Energieversorgung 450.000,00 300.000,00 5 2018 Existenzfestigung Herstellung chemischer Erzeugnisse 5.955.000,00 300.000,00 68 2019 Existenzgründung IT-Dienstleister 700.000,00 400.000,00 4 2019 Existenzfestigung IT-Dienstleister 1.000.000,00 500.000,00 10 2019 Existenzfestigung Herstellung elektrischer Erzeugnisse 881.667,00 501.667,00 13 2019 Existenzgründung innovative Oberflächenveredelung 1.085.000,00 450.000,00 5 2019 Existenzgründung IT-Dienstleister 800.000,00 550.000,00 35 Drucksache 7/3964 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche geförderten Innovationen bestehen am Markt? a) Welche wurden nicht angenommen bzw. sind nach Erfolg wieder verdrängt worden? b) Welche Kennzahlen der Markttauglichkeit prüft die Landesregierung zur Evaluierung der Effizienz der Fonds? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Fünf Beteiligungen an innovativen Projekten sind aufgrund von Insolvenzen ausgefallen. Für Ausfälle kann es vielfältige Gründe geben. Unter anderem können Gründe für einen Ausfall darin liegen, dass das Innovationsprojekt vom Markt nicht angenommen wurde, dass der Marktzutritt nicht geschafft wurde oder Managementfehler. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern trifft die Entscheidungen bezüglich des Beteiligungsabschlusses selbständig und eigenverantwortlich unter Beachtung der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie (RIS) Mecklenburg- Vorpommern und der vom Begleitausschuss gebilligten Auswahlkriterien. Hierzu zählen insbesondere der Innovationsgrad der Vorhaben und die wirtschaftlichen Verwertungsperspektiven . 4. Wie entwickelten sich die Volumina der Fonds der jeweiligen Programme über die jeweiligen Jahre? Woraus speisen sich die jeweiligen Mittel anteilig? BFI MV I: InnoStart Das initiale Fondsvolumen beträgt 12.411.000,00 Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 (EFRE V) Mittel in Höhe von 10.550.000,00 Euro und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern stellt 1.861.000,00 Euro zur Verfügung. BFI MV II: InnoStartup Das initiale Fondsvolumen beträgt 15.000.000,00 Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 (EFRE V) Mittel in Höhe von 12.375.000,00 Euro und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern stellt 2.625.000,00 Euro zur Verfügung. Inno Pro Bei InnoPro handelt es sich um ein eigenständiges Beteiligungsprogramm der Mittelständisches Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Nähere Angaben hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3964 5 5. Welche Beträge wurden nicht zurückgezahlt? Insgesamt wurden in beiden Beteiligungsprogrammen 1.600.000,00 Euro nicht zurückgezahlt. 6. Welchen jährlichen jeweiligen Sach- und Personalaufwand hatte und hat die Bürgschaftsbank bzw. die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH für die verschiedenen Programme? Welche jeweiligen Erträge durch Gebühren, Entgelte, Zinsen usw. stehen dem gegenüber? Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens durchgesetzt und wurde mit der Errichtung, Abwicklung und Verwaltung der jeweiligen Risikokapitalfonds (BFI MV I und BFI MV II) beauftragt. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung Verwaltungskosten, die sich aus Basisvergütung und leistungsbezogener Vergütung zusammensetzt. Die Basisvergütung setzt sich aus u. a. IT-Kosten, Schulungskosten, Rechtsberatung und Ähnliches zusammen. Die Basisvergütung wird nach tatsächlichem Kostenanfall berechnet. Die leistungsbezogene Vergütung richtet sich nach den abgesetzten und im Bestand befindlichen Vorhaben. Die Erträge werden auch dazu genutzt, etwaige Beteiligungsausfälle zu kompensieren. Für den BFI MV I (InnoStart) sind bisher (Stand 31.12.2018) Verwaltungskosten und -gebühren in Höhe von 1.144.787,79 Euro angefallen. Die Basisvergütung beträgt davon 140.343,65 Euro und die leistungsbezogene Vergütung beträgt 1.004.444,14 Euro. Im Programm InnoStart wurden bisher (Stand 31.12.2018) Erträge in Höhe von 1.564.553,00 Euro erwirtschaftet. Für den BFI MV II (InnoStartup) sind bisher (Stand 31.12.2018) Verwaltungskosten und -gebühren in Höhe von 148.611,63 Euro angefallen. Die Basisvergütung beträgt davon 22.317,74 Euro und die leistungsbezogene Vergütung beträgt 126.293,89 Euro. Im Programm InnoStartup wurden bisher (Stand 31.12.2018) Erträge in Höhe von 75,00 Euro erwirtschaftet.