Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3976 7. Wahlperiode 18.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Bernhard Wildt und Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Zukünftige Auslastung der Horte und Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Wie die Schweriner Volkszeitung am 5. August 2019 berichtete, kann der Internationale Bund aufgrund von Personalproblemen schon jetzt keine Hortbetreuung für Erstklässler in Wittenburg anbieten. Durch die für 2020 von der Landesregierung geplante Beitragsfreiheit für Horte und Kindertagesstätten kann es zu einer erhöhten Nachfrage an Betreuungsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern kommen. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Nachfrage an Betreuungsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern ein? Ein Ziel der Elternbeitragsfreiheit ist es, dass sich Eltern unabhängig von finanziellen Erwägungen für die individuelle Förderung ihres Kindes in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege entscheiden können. Die Besuchsquote der Kindertagesförderung ist in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich bereits sehr hoch. Ob und inwieweit daher die Einführung der Elternbeitragsfreiheit eine weiter steigende Nachfrage an Betreuungsplätzen in Mecklenburg- Vorpommern auslöst, bleibt abzuwarten. Drucksache 7/3976 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Kann die Landesregierung eine flächendeckende Kinderbetreuung bei steigender Nachfrage zusichern? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Sicherstellung der Kinderbetreuung? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Nach § 14 Absatz 1 KiföG M-V stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 3, 4 und 5 KiföG M-V sowie des § 80 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im Benehmen mit den Gemeinden fest, welcher Bedarf an Förderung unter Berücksichtigung der fachlich-qualitativen Anforderungen dieses Gesetzes und von sozialen und sozialräumlichen Gegebenheiten besteht. Sie haben sicherzustellen, dass der Bedarf durch einen den Anforderungen dieses Gesetzes genügenden Bestand von Einrichtungen und Diensten gedeckt wird. Zur Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Fachkräfte hat die Landesregierung zum Schuljahr 2017/2018 die praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher als Modellversuch für 0- bis 10-Jährige eingeführt. Die Ausbildungskapazitäten werden in allen sozialpädagogischen Bildungsgängen an öffentlichen beruflichen Schulen entsprechend den vorliegenden Bewerbungslagen angepasst. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2736 verwiesen. Zum Schuljahr 2019/2020 wird der Ausbildungsgang zusätzlich an privaten Schulen angeboten. Zudem werden das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ zur Förderungen zusätzlicher Auszubildenden und das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ unterstützt.