Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3977 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Landesblindengeld und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage versteht sich als Ergänzung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3853 vom 23. Juli 2019. 1. Wie haben sich die Haushaltsansätze in den Jahren 2008 bis 2019 jährlich und das Ausgaben-Ist für das Landesblindengeld sowie die Blindenhilfe in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2008 bis 2018 jährlich sowie für das Jahr 2019 bis zum aktuellen Stand entwickelt? Hinsichtlich der konkreten Haushaltsansätze für die Blindenhilfe [§ 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)] kann die Landesregierung keine Aussagen treffen. Diese werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit geregelt. Landesseitig wird die Blindenhilfe im Rahmen der Regelungen nach dem Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Landesausführungsgesetz SGB XII - AG-SGB XII M-V) aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1005, Maßnahmegruppe 65, Titel 633.65 zu durchschnittlich 80 Prozent anteilig erstattet. Die Ausgaben der Blindenhilfe haben sich seit 2008 wie folgt entwickelt: Jahr Ausgaben der Blindenhilfe insgesamt (in Euro) 2008 31.000,00 2009 195.000,00 2010 307.000,00 2011 321.000,00 Drucksache 7/3977 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr Ausgaben der Blindenhilfe insgesamt (in Euro) 2012 399.000,00 2013 368.000,00 2014 383.000,00 2015 419.000,00 2016 493.000,00 2017 494.000,00 2018 545.000,00 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Zu den Ausgaben der Blindenhilfe im Jahr 2019 können noch keine Aussagen getroffen werden, da die entsprechende Statistik nicht vor September 2020 verfügbar ist. Die Haushaltsansätze und das Ausgaben-Ist für das Landesblindengeld haben sich seit 2008 wie folgt entwickelt: Jahr Haushaltsansatz Landesblindengeld (in Euro) Ausgaben-Ist Landesblindengeld (in Euro) 2008 22.000.000,00 20.719.000,10 2009 22.000.000,00 16.432.000,50 2010 15.900.000,00 14.644.000,30 2011 15.900.000,00 13.027.000,30 2012 15.027.000,70 14.074.000,50 2013 15.027.000,70 13.128.000,60 2014 14.075.000,00 12.691.000,10 2015 14.075.000,00 12.555.000,90 2016 13.000.000,00 12.119.000,60 2017 13.000.000,00 11.900.000,20 2018 12.500.000,00 11.657.000,30 2019 12.500.000,00 9.397.000,90 (Ist 2019 mit Stand 20.08.2019) 2. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln sind die Einnahmen und Ausgaben für das Landesblindengeld sowie die Blindenhilfe im Zeitraum 2008 bis 2019 verbucht gewesen bzw. aktuell verbucht? Bis zum Haushaltsjahr 2009 wurden die Rückerstattungsbeträge von Landesblindengeld auf dem Titel 119.99 im Kapitel 1005 vereinnahmt. Ausgehend von den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2010/2011, Einzelplan 10, wonach dieser Titel der Vereinnahmung von zu Unrecht abgeforderten Zuwendungen nach § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) dient, erfolgen die Einzahlungen von zu Unrecht gewährtem Landesblindengeld seit dem Haushaltsjahr 2010/2011 auf dem Titel 1005 119.08 (Rückzahlung überzahlter Beträge). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3977 3 Die Ausgaben des Landesblindengeldes werden im jeweiligen Haushaltsjahr im Einzelplan 10 im Kapitel 1005 auf dem Titel 633.02 verbucht. Hinsichtlich der Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Mit welchen Haushaltstiteln für die Einnahmen und Ausgaben für das Landesblindengeld sowie die Blindenhilfe bestehen sogenannte Deckungsringe? Welche Veränderungen wurden diesbezüglich von 2008 bis zum Doppelhaushalt 2018/2019 vorgenommen? Die Ausgabetitel für das Landesblindengeld und die Sozialhilfeausgaben des Landes sind jeweils im Einzelplan 10 für alle genannten Jahre im sogenannten „Deckungskreis 1“ veranschlagt , in dem ausschließlich gesetzliche Leistungen enthalten sind. Die betreffenden Titel sind in den jeweiligen Haushaltsplänen im „Einzelplanvermerk für den EPL 10“ genannt. Die Veränderungen sind ebenfalls dem „Einzelplanvermerk für den EPL 10“ zu entnehmen. 4. Wie wurden die Minderausgaben für das Landesblindengeld sowie die Blindenhilfe seit dem Jahr 2008 jährlich verwendet (bitte den Einzelplan , das Kapitel, den Verwendungszweck und die Höhe der Ausgaben angeben)? Die Minderausgaben beim Landesblindengeld der Haushaltsjahre 2008, 2010 bis 2018 wurden nicht anderweitig im Einzelplan 10 verwendet. Im Haushaltsjahr 2009 wurden bei dem Titel 1005 633.02 Haushaltsmittel in Höhe von 5.567.512,45 Euro nicht verausgabt, aber zur Erbringung der im Haushaltsjahr 2009 veranschlagten pauschalen Minderausgaben in Höhe von 5.500.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Blindenhilfe gab es keine konkreten Minderausgaben, da diese nur ein kleiner Teil der Sozialhilfeausgaben des Landes sind und nicht extra ausgewiesen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.