Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3979 7. Wahlperiode 29.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Sicherstellung der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung entsprechend aktuellem Krankenhausplan in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welcher Begründung sind im aktuellen Krankenhausplan zwar die vier onkologischen nicht jedoch die vier pädiatrischen Zentren mit dem jeweiligen Standort und Träger ausgewiesen? Die Anforderungen an definierte Strukturmerkmale und Expertisen an pädiatrische Zentren sind im Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Mai 2019) erstmals veröffentlicht worden. Die Aufnahme und Ausweisung eines konkreten Versorgungsauftrages in den Krankenhausplan erfolgt auf Antrag durch die Krankenhausträger. Aktuell liegt der Landesregierung ein Antrag auf Ausweisung als pädiatrisches Zentrum vor. Dieser befindet sich in Bearbeitung und ist noch nicht entscheidungsreif. 2. An welchen Standorten sollen durch welche Träger die vier Zentren für Kinder- und Jugendmedizin in den vier Planungsregionen eingerichtet werden? Bis wann? Seitens der Landesregierung ist es beabsichtigt, die vier großen Kinderkliniken in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als pädiatrische Zentren zu etablieren. Voraussetzung für die Aufnahme eines Krankenhauses als pädiatrisches Zentrum in den Krankenhausplan ist die Antragstellung durch einen geeigneten Krankenhausträger. Drucksache 7/3979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Einen solchen Antrag gilt es, von der Krankenhausplanungsbehörde zu prüfen und mit den nach § 10 Landeskrankenhausgesetz (LKHG) in Mecklenburg-Vorpommern an der Krankenhausplanung Beteiligten zu beraten. Der zeitliche Rahmen für die Feststellung der vorgesehenen vier Zentren ist derzeit nicht fixiert. 3. Welche Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern verfügen aktuell über die GKind-Zertifizierung „Ausgezeichnet. Für Kinder“? In Mecklenburg-Vorpommern verfügen elf Kinderkliniken über eine GKind-Zertifizierung. Zertifizierungszeiträume und andere Einzelheiten finden sich unter https://www.ausgezeichnetfuer -kinder.de/. 4. Welche Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen aktuell die „besonderen Auswahlkriterien“ entsprechend dem aktuellen Krankenhausplan, um als Kompetenz- und Behandlungszentrum für Kinder- und Jugendmedizin gelten zu können? 5. An welchen Standorten haben welche Träger hinsichtlich der Kinderund Jugendmedizin mit dem aktuellen Krankenhausplan welche „besonderen Aufgaben“ entsprechend dem aktuellen Krankenhausplan zugewiesen bekommen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3979 3 6. Welches der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine Kinderintensivmedizin und eine Kinderchirurgie (Facharzt)? a) Welches der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern verfügt über mindestens sechs von 13 (neun plus vier) Schwerpunkten in der Kinder- und Jugendmedizin? b) Welches der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin 24 Stunden am Tag fachärztlich besetzt, verfügt über eine telemedizinische Anbindung zu den Kooperationspartnern, mit denen schriftliche Vereinbarungen geschlossen wurden, und nimmt überregionale Aufgaben wahr? c) Welches der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern verfügt, bezogen auf die Kinder- und Jugendmedizin, über tagesklinische und ambulante spezialärztliche Angebote sowie über Tracking bei chronisch kranken Kindern und ist in Studien eingebunden? Über eine Fachabteilung Kinderchirurgie sowie kinderintensivmedizinische Kapazitäten verfügen die Universitätsmedizin Greifswald, das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg , die Universitätsmedizin Rostock, die Helios Kliniken Schwerin und das Sana Hanse- Klinikum Wismar. Das Klinikum Südstadt Rostock verfügt über kinderintensivmedizinische Betten, die ausschließlich als Neonatologie betrieben werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen, die deutlich macht, dass Antworten zu den Fragen a) bis c), die die Auswahlkriterien nach Krankenhausplan zur Anerkennung als Kompetenz- und Behandlungszentrum für Kinder- und Jugendmedizin wiedergeben, derzeit noch nicht möglich sind. 7. Welche Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin aktuell die „allgemeinen besonderen Aufgaben“ nach dem Krankenhausplan 2012, Stand: Juli 2019? 8. Welche Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern kooperieren im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin auf der Grundlage schriftlicher Vereinbarungen miteinander? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 7/3979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Wie bewertet die Landesregierung die netztechnischen sowie gerätetechnischen Voraussetzungen für die Krankenhausstandorte und Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern und die Umsetzungsmöglichkeiten der mit dem Krankenhausplan geforderten telemedizinischen Kooperations- und Qualitätssicherungsaufgaben im Allgemeinen sowie für die telemedizinische Triage bei Akutfällen und für telemedizinisch durchgeführte pädiatrische Konsile und deren Erweiterung auf die hausärztlichen und niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin im Besonderen? Der Krankenhausplan enthält keine Forderungen zu telemedizinischen Kooperations- und Qualitätssicherungsaufgaben für Krankenhäuser im Allgemeinen. Bezogen auf pädiatrische Zentren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Telemedizinische Vernetzungen sind nach der Krankenhaustrukturförderverordnung (KHSFV) förderfähig. Die Bedingungen ergeben sich aus der KHSFV. Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit liegen erste Anträge und Interessensbekundungen einzelner Krankenhäuser für verschiedene telemedizinische Vorhaben vor. Die Anträge werden derzeit mit den Krankenkassen entsprechend der KHSFV beraten. 10. Welche technischen, finanziellen und sonstigen Forderungen in Bezug auf die Nutzung der telemedizinischen Möglichkeiten in Mecklenburg- Vorpommern haben die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Landeregierung erhoben? a) Wie will die Landesregierung diese erfüllen? b) Falls die Landesregierung die Forderungen nicht erfüllen will, warum nicht? Die Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern bei der Nutzung der Telemedizin im Rahmen ihrer Möglichkeiten. In ländlichen Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte ist die Sicherstellung der stationären pädiatrischen Versorgung zunehmend problematisch. Mit Hilfe einer telemedizinischen Vernetzung der regionalen Krankenhäuser können die stationäre pädiatrische Versorgung sowie die pädiatrische Notaufnahme unterstützt und die Versorgung sichergestellt werden. Beispielsweise unterstützt die Landesregierung die Errichtung eines telemedizinischen Kompetenznetzwerkes Pädiatrie Vorpommern-Greifswald - Aufbau einer telemedizinischen Verbindung zunächst zwischen der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Greifswald, der Pädiatrischen Portalpraxisklinik Wolgast und weiteren Klinikstandorten .