Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3989 7. Wahlperiode 12.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter? Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter findet sowohl an vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur staatlich genehmigten oder anerkannten, als auch an vom Landesamt für Gesundheit und Soziales staatlich anerkannten Schulen statt. 1) DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH Am Bergring 2 17166 Teterow 2) ecolea Private Berufliche Schule Parkstraße 52 18119 Rostock-Warnemünde 3) Landeshauptstadt Schwerin Amt für Brand-, Katastrophen- und Rettungsdienst Graf-York-Straße 21 19061 Schwerin 4) ecolea Private Berufliche Schule Nonnenhofer Straße 24-26 17033 Neubrandenburg Drucksache 7/3989 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes die Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen? Wie viele haben diese Ausbildung bereits mit Erfolg beendet (Angaben bitte jeweils jahrgangsweise aufschlüsseln)? Jahr Anzahl Schüler zu Beginn der dreijährigen Ausbildung*1 Anzahl erfolgreiche Absolventen nach der dreijährigen Ausbildung Anzahl erfolgreich abgelegte Prüfungen gem. § 32 NotSanG*2 Gesamt Davon an Schulen, die durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt oder anerkannt sind 2014 45 0 - 87 2015 84 29 - 167 2016 89 37 - 227 2017 98 44 38 137 2018 97 66 64 121 2019 91*3 Daten liegen noch nicht vor Daten liegen noch nicht vor Daten liegen noch nicht vor *1 Die Schülerzahlen werden aufgrund der unterschiedlichen Schulstrukturen durch unterschiedliche Institutionen erfasst. So werden die Daten der Schulen, die durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V genehmigt oder anerkannt sind, durch das statistische Landesamt M-V gesammelt und ausgewertet. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, welches auch für die Prüfungsabwicklung zuständig ist, führt die Absolventendaten, die jedoch nicht nach Schultyp getrennt erfasst werden. *2 Betrifft ausgebildete Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die entweder erfolgreich eine Ergänzungsprüfung oder die staatliche Prüfung abgelegt haben. *3 Hierbei handelt es sich um eine voraussichtliche Anzahl, da noch nicht alle Ausbildungsgänge gestartet sind. 3. Wie hoch war seit Inkrafttreten des Notfallsanitätsgesetzes die Zahl der Ausbildungsabbrecherinnen bzw. Ausbildungsabbrecher (Angaben bitte jahrgangsweise aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Die Anzahl der Ausbildungsabbrecher wird nicht gesondert erhoben. Auch aus den Daten, die statistisch erhoben werden, ist ein Rückschluss auf die Zahl der Abbrecher nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3989 3 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf an neu auszubildenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern für Mecklenburg- Vorpommern in den kommenden fünf Jahren? Die Landesregierung hat die Träger des Rettungsdienstes hierzu um Auskunft gebeten. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den eingegangenen Rückmeldungen. Die Gebietskörperschaften schätzen den Bedarf an neu auszubildenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in den kommenden fünf Jahren wie folgt ein: Anzahl Landeshauptstadt Schwerin 20 - 30 Hansestadt Rostock 25 Landkreis Ludwigslust-Parchim 54 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 51 Landkreis Vorpommern-Rügen 81 Landkreis Rostock 50 Landkreis Vorpommern-Greifswald 69 Landkreis Nordwestmecklenburg 15 - 20 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Höhe der jeweiligen Ausbildungsvergütungen seitens der Ausbildungsträger? Die Landesregierung hat die Träger des Rettungsdienstes hierzu um Auskunft gebeten. Entsprechend den vorliegenden Rückmeldungen erfolgt die Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) oder in Anlehnung an den TVAöD.