Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3991 7. Wahlperiode 09.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Betrug in der ambulanten Pflege und Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anzeigen gegen ambulante Pflegedienste, 24-Stunden- Intensivpflegedienste, Pflegeheime und Pflege-Wohngemeinschaften wurden in den Jahren 2014 bis heute wegen Betruges gestellt (bitte nach Jahren, Standort des Unternehmens nach Landkreisen oder kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen gegen die oben genannten Einrichtungen und/oder Unternehmen in den Jahren 2014 bis heute eingeleitet (bitte nach Jahren, Standort des Unternehmens nach Landkreisen oder kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Generell werden nach Erstattung einer Strafanzeige immer Ermittlungshandlungen eingeleitet. Die angefragten Straftaten, welche durch die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, 24-Stunden-Intensivpflegedienste, von Pflegeheimen und Pflege-Wohngemeinschaften begangen werden, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter Betrug erfasst. Die entsprechenden Gesamtfallzahlen werden in der nachstehenden Tabelle abgebildet. Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 Anzahl Betrugsfälle 17.172 16.991 18.222 16.029 17.151 Drucksache 7/3991 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Tatverdächtigenerfassung von Angehörigen der angefragten Berufsgruppen findet nicht explizit statt. Insofern müssten sämtliche Fälle des Betruges, die in der PKS erfasst wurden, einer händischen Auswertung unterzogen werden. Die Auswertung dieser Fallzahlen wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Als Teilmenge der Betrugsstraftaten werden Fälle des „Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen “ erfasst. Die entsprechenden Fallzahlen werden in der nachstehenden Tabelle abgebildet. Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 Anzahl Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen 24 36 32 63 81 Diese umfassen Taten sämtlicher Personen und Organisationen, die im Gesundheitswesen tätig sind und nicht ausschließlich diejenigen der angefragten Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen . Die Erfassung von Straftaten in der PKS erfolgt nach dem jeweiligen Tatort. Eine Darstellung nach Standort eines Unternehmens ist deswegen nicht möglich, weil dieser vom jeweiligen Tatort abweichen kann. 3. Wie viele dieser Fälle endeten in den Jahren 2014 bis heute mit einem Schuldspruch gegen die Einrichtungen und/oder Unternehmen (bitte nach Jahren, Standort des Unternehmens nach Landkreisen oder kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Wie viele dieser Fälle von 2014 bis heute sind derzeit noch unbearbeitet (bitte nach Standort des Unternehmens aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Verfahren wegen Betruges werden bei den Gerichten im Rahmen der dort geführten Justizgeschäftsstatistik unter dem Sachgebiet 26 (SG 26) „Betrug und Untreue“ erfasst. Im Jahr 2018 waren bei den Amtsgerichten 2.214 Neuzugänge und 2.205 Erledigungen zu diesem Sachgebiet zu verzeichnen, in den vier vorangegangenen Jahren vergleichbar viele. Eine händische Auswertung der Akten des SG 26 wäre mit unzumutbaren Aufwand verbunden , der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.