___________________________________________________________________________ Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3992 7. Wahlperiode 10.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Cannabis-Konsumenten mit psychischen Erkrankungen und ANTWORT der Landesregierung Es gibt verschiedene Initiativen, die sich für die Legalisierung von Cannabis-Produkten einsetzen. Der Konsum von Cannabis kann aber auch schwere psychische Störungen hervorrufen, die in Gewalttaten enden können. 1. Wie viele festgestellte und vermutliche (Dunkelziffer) Cannabis-Konsumenten mit psychischen Erkrankungen gibt es in Mecklenburg- Vorpommern (bitte differenzieren nach Altersgruppen, Geschlecht, Landkreisen und kreisfreien Städte)? Gesicherte Daten liegen zu denjenigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern vor, die aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide die Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes im Jahr 2018 aufgesucht haben. Sofern diese Ratsuchenden es im Beratungsgespräch thematisiert haben, liegt für diese Personengruppe auch die Anzahl derjenigen vor, die über den problematischen Cannabis-Konsum hinaus über zusätzliche psychische Erkrankungen und Beschwerden berichteten. Im Jahr 2018 suchten insgesamt 1.086 Personen (884 Männer und 202 Frauen) mit einem Durchschnittsalter von 26 Jahren die Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes wegen psychischen und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide auf. Diese Personen waren zum Großteil (36,6 %) zwischen 25 bis 34 Jahre alt, gefolgt von den 19- bis 24-Jährigen (31,2 %). 16,9 % der Ratsuchenden waren Jugendliche unter 18 Jahren und 4,9 % der Personen waren älter als 40 Jahre. Mit 1,9 % stellte die Altersgruppe der unter 14-Jährigen den kleinsten Anteil dar. 485 der 1.086 Ratsuchenden gaben an, unter weiteren psychischen Erkrankungen zu leiden beziehungsweise äußerten weitere psychische Probleme und Beschwerden (= 42,4 %). Drucksache 7/3992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Anlage (Tabelle 1) ist ein Überblick über die Verteilung der wegen psychischen und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide die Sucht- und Drogenberatungsstellen aufsuchenden Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes sowie deren Altersstruktur im Jahr 2018 zu entnehmen. Die Anzahl der Ratsuchenden, die über den problematischen und schädigenden Cannabis-Konsum hinaus psychische Beschwerden und Erkrankungen aufwiesen , ist in der letzten Zeile der Tabelle aufgeführt. 2. Wie viele Cannabis-Konsumenten in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich aktuell in medizinischer oder psychologischer Behandlung (bitte differenzieren in medizinische und psychologische Behandlung , ambulante und stationäre Behandlung sowie Behandlungen im Strafvollzug)? Bei wie vielen Patienten liegen die Doppeldiagnosen (Cannabis- und Alkoholkonsum) vor? Gemäß der Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2018 je Quartal durchschnittlich 1.761 Personen (1. Quartal 2018: 1.689; 2. Quartal 2018: 1.735; 3. Quartal 2018: 1.774; 4. Quartal 2018: 1.845) mit psychischen und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide (angegebene Diagnosen gemäß ICD 10 Verschlüsselung : Code F 12) ambulant durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandelt. Im Jahr 2016 wurden 430 Fälle aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide in Mecklenburg-Vorpommern stationär behandelt. Aktuellere Daten zu den stationären Fällen liegen der Landesregierung aufgrund von Verzögerungen bei der Einrichtung der für die Auswertung der Daten benötigten Software gegenwärtig nicht vor. Zu Behandlungen im Strafvollzug liegt kein aufbereitetes Datenmaterial vor, das eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ermöglichen würde. Es müsste eine manuelle Auswertung aller in den Justizvollzugsanstalten vorliegenden Gefangenpersonalakten erfolgen. Eine händische Auswertung der Akten würde einen Aufwand begründen, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3992 3 3. Wie viele der knapp 6.700 Straftaten (2018) im Bereich Rauschgiftkriminalität wurden durch psychisch kranke Cannabis-Konsumenten begangen? a) Bei wie vielen Straftätern wurde im Anschluss Cannabis-Konsum festgestellt [hier bitte Straftaten gemäß PKS, Landkreise und kreisfreie Städte, psychische (durch Cannabis induzierte) Beeinträchtigung unterscheiden]? b) Wie viele Straftäter sind Wiederholungstäter? c) Wie viele Straftäter befanden sich zum Zeitpunkt der Straftat in Behandlung? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden keine Angaben zum Gesundheitszustand von Tatverdächtigen erfasst. Angaben zu psychisch kranken Cannabis-Konsumenten liegen somit nicht vor. In der bei den Staatsanwaltschaften geführten Statistik - Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) - werden die Verfahren betreffend Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz unter den Sachgebieten „60 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht“ und „61 sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz“ statistisch erfasst. So wurden im Jahr 2018 im Rahmen der StA-Statistik 8.041 Eingänge zu den vorgenannten Sachgebieten erfasst. Angaben über die Anzahl von Straftaten im Bereich Rauschgiftkriminalität, die durch psychisch kranke Cannabis-Konsumenten begangen worden sind, werden statistisch nicht erfasst. Gegebenenfalls werden diese im jeweils konkreten Verfahren ermittelt, jedoch wäre eine händische Auswertung der Akten mit unzumutbarem Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/3992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Anlage 1 Tabelle 1: Anzahl, Altersstruktur, Geschlecht und regionale Verteilung der die Sucht- und Drogenberatungsstellen in M-V im Jahr 2018 aufsuchenden Klientinnen/Klienten mit problematischem und schädigendem Cannabis-Konsum sowie die Anzahl dieser Ratsuchenden mit zusätzlichen psychischen Beschwerden und Erkrankungen. Altersstruktur LK HRO LK LUP LK NWM Schwerin LK V-R Rostock LK V-G LK MSE Jünger als 14 Jahre 3 6 4 1 0 6 1 5 15 - 17 Jahre 21 14 5 12 5 53 31 25 18 - 19 Jahre 8 4 6 9 7 20 18 31 20 - 24 Jahre 19 26 10 18 22 43 46 60 25 - 29 Jahre 10 17 12 18 24 45 34 50 30 - 34 Jahre 12 15 12 18 27 41 24 50 35 - 39 Jahre 19 11 8 9 15 27 6 24 40 - 44 Jahre 6 5 3 2 4 11 6 4 45 - 49 Jahre 1 0 0 0 1 1 0 4 50 - 54 Jahre 1 0 0 0 0 3 0 3 55 - 59 Jahre 1 0 0 0 0 0 1 0 60 - 64 Jahre 0 0 0 0 0 0 0 0 Älter als 65 Jahre 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtzahl Ratsuchende 101 (davon 87 männlich, 14 weiblich) 98 (davon 79 männlich, 19 weiblich) 60 (davon 46 männlich, 14 weiblich) 87 (davon 66 männlich, 21 weiblich) 157 (davon 128 männlich, 29 weiblich) 250 (davon 205 männlich, 45 weiblich) 167 (davon 138 männlich, 29 weiblich) 256 (davon 205 männlich, 51 weiblich) Davon mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen * 41 52 26 56 48 88 52 118 *Anmerkung: Eine Differenzierung nach Geschlecht für diese Teilgruppe ist mit dem Dokumentationssystems EBIS nicht möglich.