Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3993 7. Wahlperiode 16.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Einschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder ohne Deutschkenntnisse wurden in den Jahren 2014 bis heute eingeschult (bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Statistisch erfasst werden in der Amtlichen Schulstatistik Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Eine Abbildung des Umfangs der Deutschkenntnisse erfolgt nicht. Im Übrigen wäre eine Abfrage sämtlicher kommunaler Schulträger (über die Landkreise und kreisfreien Städte hinaus auch zahlreiche kreisangehörige Gemeinden) im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nötig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/3993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Kinder wurden aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse in den Jahren 2014 bis heute nicht eingeschult (bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 3. Wie viele eingeschulte Kinder konnten aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse in den Jahren 2014 bis heute die nächste Klassenstufe nicht erreichen und wurden nicht versetzt (bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Wie steht die Landesregierung zum Thema Einschulung ohne Deutschkenntnisse? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, die Schulpflicht am 1. August. Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Wird vor Schulaufnahme in einem gemeinsamen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind ein Förderbedarf festgestellt, erhalten Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache je nach ihrem Sprachentwicklungsstand eine Intensivförderung beziehungsweise eine begleitende Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf.