Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3994 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Frauen nicht deutscher Herkunft in Frauenhäusern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es neun Frauenhäuser. Sie bieten von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz unabhängig von Herkunft, Religion oder Einkommen. Seit dem Jahr 2014 sind die Zuwendungsempfänger für die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verpflichtet, bestimmte Daten mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen. In diesem Erhebungsbogen gibt es das Merkmal „nicht deutscher Herkunft“ nicht. Darüber hinaus sind die Träger der Frauenhäuser im Rahmen des Zuwendungsverfahrens unter anderem dazu verpflichtet, jährlich einen Sachbericht einzureichen. Für diesen werden seitens der Landesregierung keine inhaltlichen Vorgaben gemacht. Der Sachbericht ist für die Träger das Element, um über die Tätigkeit in selbst zu bestimmenden Kontexten gegenüber dem Zuwendungsgeber zu berichten. Auch hieraus ergeben sich keine validen Erkenntnisse zu dem Merkmal „nicht deutscher Herkunft“. Seit dem Jahr 2017 nutzen die Einrichtungen einen modifizierten Erhebungsbogen. In diesem wird das Merkmal „Wohnsitz vor dem Frauenhausaufenthalt“ erfasst. Dabei ist die Angabe „Ausland“ vorgesehen. Hierauf beziehen sich die nachfolgenden Angaben zu Frage 1. Sie lassen demzufolge keine Rückschlüsse auf die Herkunft der schutzsuchenden Frauen zu. Drucksache 7/3994 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Frauen nicht deutscher Herkunft suchten in den Jahren 2014 bis heute Zuflucht in den Frauenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns (bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Landeshauptstadt Schwerin 0 0 0 Freie Hanse- und Universitätsstadt Rostock 0 0 0 Landkreis Ludwigslust Parchim 0 1 0 Landkreis Nordwestmecklenburg 0 0 1 Landkreis Vorpommern-Rügen 1 1 0 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1 0 0 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 0 0 Landkreis Rostock 0 0 0 2. Welche Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit werden diesen Frauen geboten, um nicht mehr in ihr Umfeld zurückkehren zu müssen? 3. Wie häufig wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2014 bis in Anspruch genommen (bitte nach Jahren, Landkreisen oder kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.