Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3998 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Berufsschullehrerbedarfsplanung für Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Gewerkschaft GEW hat 2018 eine bundesweite Studie zum Berufsschullehrernachwuchsbedarf veröffentlicht, deren Zahlen für Mecklenburg -Vorpommern erheblich von den Annahmen der Kultusministerkonferenz abwichen (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern /Studie-Es-fehlen-noch-mehr-Berufsschullehrer,berufsschule 148.html). 1. Wann plant die Landesregierung, eine Berufsschullehrerbedarfsplanung bis ins Jahr 2030 für Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen? 2. Auf Grundlage welcher Zahlen für die Berufsschullehrerbedarfsplanung arbeitet die Landesregierung gegenwärtig (bitte die vollständige Statistik wiedergeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat 2015 gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerbildungsgesetz - LehbildG M-V) eine schulart- und fächerspezifische Lehrerbedarfsplanung für die öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen für den Planungszeitraum 2016 bis 2030 fertig gestellt und unter folgendem Link im Internet veröffentlicht: http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1568957. Die Lehrkräftebedarfsprognose und Fachbedarfsprognose an öffentlichen beruflichen Schulen enthält Nummer 3 dieser Veröffentlichung. Das Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass die gemäß Lehrerbildungsgesetz geforderte Aktualisierung für den Planungszeitraum 2020 bis 2035 im Jahr 2020 dem Landtag vorgelegt werden kann.