Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4003 7. Wahlperiode 10.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Entwurfsunterlage Bau für Baumaßnahmen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow (FHöVPR) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Erarbeitung der Entwurfsplanung erfolgt gemäß Leistungsphase 3 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) unter Berücksichtigung der wesentlichen, insbesondere städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen sowie öffentlich-rechtlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen auf der Basis der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Es sind Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erstellen. Die Arbeitsergebnisse werden als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie zur Koordination und Integration von deren Leistungen in die Planunterlagen bereitgestellt. Es werden zudem eine Kostenberechnung nach DIN 276 sowie ein Terminplan erstellt. Die Ergebnisse werden zusammengefasst, erläutert und dokumentiert. Die Entwurfsunterlage-Bau wird anschließend gemäß den Richtlinien für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommerns (RLBau M-V) durch das Finanzministerium im Benehmen mit dem jeweiligen Fachressort baufachlich und haushaltsmäßig geprüft und anerkannt. Konkrete Termine und Kosten können erst nach Abschluss dieses umfangreichen planerischen Prozesses und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Untersuchungen benannt werden. Drucksache 7/4003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 7. August 2019 (Drucksache 7/3888) ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Termine für einen Baubeginn an der FHöVPR sind mit der Entwurfsunterlage Bau gegenwärtig angesetzt? a) Wann ist mit einer Anerkennung der Entwurfsunterlage Bau zu rechnen? b) Was verzögert aktuell die Anerkennung der Entwurfsunterlage Bau? c) Warum werden aktuell keine Baumaßnahmen umgesetzt? Für die in der Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/3888 dargestellten einzelnen Realisierungsabschnitte werden separate Entwurfsunterlagen-Bau erstellt. Die Bauunterlage für den 5. Realisierungsabschnitt „Herrichtung Sportplatz“ ist aufgestellt. Hierin ist ein Baubeginn im Mai 2020 vorgesehen. Dieser Termin ist jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Anerkennung der Unterlage. Die Bauunterlagen für die Realisierungsabschnitte 6 bis 12 befinden sich derzeit in der Phase der Aufstellung. Konkrete Termine können erst nach Vorlage der Unterlagen benannt werden. Nach derzeitiger Grobplanung wird angestrebt, die Bauunterlagen für die Realisierungsabschnitte 6 bis 9 bis zum Jahresende 2019 aufzustellen und anzuerkennen. Die Bauunterlagen für die Realisierungsabschnitte 10 bis 12 sollen spätestens im dritten Quartal 2020 aufgestellt sein. Zu a) und b) Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Entwurfsunterlage-Bau für den 5. Realisierungsabschnitt „Herrichtung Sportplatz“ wurde zur Anerkennung vorgelegt. Bestandteil der Planung ist unter anderem die Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Die Anerkennung der Unterlage verzögert sich derzeit im Zusammenhang mit der Prüfung der Europäischen Kommission, die Verwendung von Produkten, die als Mikroplastik anzusehen sind, auf Grundlage eines Vorschlages der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) deutlich einzuschränken. In diesem Zusammenhang werden durch die Landesregierung derzeit Alternativen zur Verwendung von Kunststoffgranulat als Einfüllstreu untersucht. Ein konkreter Termin für die Anerkennung kann daher noch nicht benannt werden. Zu c) Baumaßnahmen dürfen gemäß § 54 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern erst begonnen werden, wenn ausführliche Entwurfszeichnungen und Kostenberechnungen vorliegen. Diese sind Bestandteil der Entwurfsunterlage-Bau. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4003 3 2. Welche Bauunterlagen befinden sich gegenwärtig noch in der Prüfung? Welche Bauunterlagen befinden sich gegenwärtig noch in der Aufstellung ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, a) und b) verwiesen. 3. Aus welchen Gründen ist in der Anlage 1 von Haushaltstitel 1216 741.01 „Landesbaumaßnahmen“ keine differenzierte Kostenangabe zu den Bauvorhaben für die FHöVPR angegeben? Was verzögert eine differenzierte Kostenaufstellung unterhalb des globalen Volumens an dieser Stelle? Landesbaumaßnahmen, für die gemäß § 24 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern die Entwurfsunterlagen-Bau anerkannt wurden, sind einzeln in der Anlage 1 zum Einzelplan 12 im Block B1 „Globales Volumen für Baumaßnahmen nach § 24 Absatz 1 der LHO M-V“ mit Angabe der anerkannten Gesamtbaukosten dargestellt. Für die Baumaßnahmen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege liegen derzeit noch keine anerkannten Bauunterlagen vor. Daher sind diese Maßnahmen auf Grundlage von § 24 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung in der Anlage 1 zum Einzelplan 12 im Block B2 „Globales Volumen für Baumaßnahmen nach § 24 Absatz 3 der LHO M-V“ ohne Kostenangaben ausgewiesen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, a) und b) verwiesen. 4. Wann soll der strukturierte Ausbau der IT-Netzinfrastruktur an der FHöVPR abgeschlossen sein? Die Entwurfsunterlage-Bau für den 8. Realisierungsabschnitt „Strukturierter Ausbau der IT-Netzstruktur in allen Gebäuden“ liegt noch nicht vor. Daher können noch keine konkreten Termine benannt werden. Drucksache 7/4003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wann ist nach gegenwärtiger Planung mit einem Baubeginn der in Drucksache 7/3888 anvisierten Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2020/2021 (Beantwortung von Frage 3) zu rechnen? Zum 5. Realisierungsabschnitt wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a) und 1 b) verwiesen. Die Realisierungsabschnitte 6 bis 12 befinden sich derzeit noch in Planung. Eine Benennung konkreter Termine ist erst nach Aufstellung der Entwurfsunterlagen-Bau möglich.