Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4005 7. Wahlperiode 09.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Streichung von Befreiungs- und Minderungstatbeständen bei der Erhebung der Kurtaxe und ANTWORT der Landesregierung In zahlreichen Gemeinden dieses Landes wurde die Regelung zur Erhebung von Kurtaxen dahingehend geändert, dass Befreiungs- oder Minderungstatbestände für Menschen mit Behinderungen oder aus besonderen sozialen Gründen gestrichen wurden. 1. Wie bewertet die Landesregierung solche Regelungen? Die Landesregierung bewertet Kurabgabensatzungen, welche die Gemeinden im Einklang mit dem geltenden Recht erlassen, nicht. Nach der geltenden Rechtslage dürfen die Kurgemeinden Befreiungs- oder Minderungstatbestände aus sozialen Gründen selbst festlegen. 2. Inwiefern hat die Landesregierung darauf hingewirkt, dass die betreffenden Gemeinden eine Wiederherstellung von Befreiungs- oder Minderungstatbeständen in den Satzungen zur Erhebung der Kurtaxe in diesen Fällen veranlassen? Die Landesregierung beeinflusst grundsätzlich die Kommunen nicht bei der Ausgestaltung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis. Dies obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.