Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4008 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Einsatz von Rettungstransporthubschraubern in der Nacht und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/1850. 1. Hat die Arbeitsgruppe Luftrettung des Landesbeirats für das Rettungswesen Empfehlungen für den Einsatz von Rettungshubschraubern in der Nacht erarbeitet? a) Wenn ja, wann wurden die Empfehlungen vorgelegt? b) Wenn ja, welche Empfehlungen wurden vorgelegt (bitte den gesamten Wortlaut aufführen)? c) Wenn nicht, wann werden die Empfehlungen nach derzeitigem Stand vorliegen? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Arbeitsgruppe (AG) Luftrettung hat zur weiteren Verfahrensweise hinsichtlich der Betrachtung der Nachtflugrettung durch Rettungstransporthubschrauber (RTH) in Mecklenburg- Vorpommern folgende Erklärung abgestimmt: Die Mitglieder der AG Luftrettung sind der Auffassung, dass die Frage der Notfallrettung durch RTH in der Nacht in Mecklenburg-Vorpommern weiter verfolgt werden sollte. Die Diskussion kann jedoch nicht losgelöst vom Ergebnis der landesweiten Überplanung sowie der Festlegung der Anzahl und der Standorte der RTH erfolgen. Zudem sollte die Ausweisung der Zentren der medizinischen Versorgung im Landeskrankenhausplan berücksichtigt werden. Drucksache 7/4008 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sofern Ergebnisse zu den genannten Themen vorliegen, wird die Diskussion zur Nachtflugrettung durch RTH in Mecklenburg-Vorpommern weitergeführt. Bis dahin ist von den Betreibern der RTH-Standorte zu prüfen und mitzuteilen, ob und in wieweit die Bedingungen für den Nachtflugbetrieb vorliegen. 2. Berät die Landesregierung derzeit die Möglichkeit, die Einsatzbereitschaft der Rettungshubschrauber auf die Nacht auszuweiten? 3. Welche Haltung nimmt die Landesregierung derzeit zu Nachtflügen von Rettungstransporthubschraubern ein? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1850 verwiesen. Bereits vor dem Vorliegen der abschließenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe Luftrettung des Landesbeirates für das Rettungswesen beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen ihrer Zielsetzung, die rettungsdienstliche Versorgung weiter zu optimieren und eine Ausweitung der Einsatzzeiten am Luftrettungsstandort in Greifwald umzusetzen . Ein Vorteil des nächtlichen Einsatzes von Luftrettungsmitteln gegenüber dem bodengebundenen Rettungsdienst besteht in der Regel dann, wenn bei Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern ein Transport über weite Entfernungen in ein medizinisches Spezialzentrum durchgeführt werden muss. Von den Ärzten und Ärztinnen wird insbesondere bei den Tracer-Diagnosen schweres Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Polytrauma, ST-Hebungsinfarkt und Herz-Kreislauf-Stillstand ein schneller Transport in die nächst gelegene geeignete medizinische Einrichtung gefordert. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine gute Krankenhausdichte, bei der auch Krankenhäuser mit Maximalversorgung noch innerhalb kurzer Transportstrecken erreichbar sind. Ausnahmen stellen lediglich die Inseln Rügen und Usedom dar. Deshalb ist eine zeitnahe Einführung der Nachtflugrettung am Standort Greifswald zur besseren Versorgung dieser Region sinnvoll. 4. Inwiefern sind die in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Rettungstransporthubschrauber nunmehr nachtflugtauglich? Die derzeit in Mecklenburg-Vorpommern stationierten RTH sind nicht nachtflugtauglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4008 3 5. Wird die Aufrüstung der Rettungstransporthubschrauber zur Nachtflugtauglichkeit geprüft oder bereits umgesetzt? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Maßnahmen? Derzeit sind noch keine Maßnahmen realisiert worden, um die RTH technisch für Nachtflug umzurüsten. Für den Standort Greifswald wird derzeit geprüft, welche Voraussetzungen und Schritte erforderlich sind, um eine Ausweitung der Einsatzzeiten zu ermöglichen. 6. Hat die Landesregierung ein Lärmschutzgutachten für den Luftrettungsstandort Greifswald eingeholt? Der Leistungserbringer der Luftrettung am Luftrettungsstandort Greifswald hat der Landesregierung ein von ihm mit Zustimmung der Landesregierung in Auftrag gegebenes Lärmgutachten für den Luftrettungsstandort Greifswald vorgelegt. 7. Zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten? Die im Lärmgutachten hilfsweise herangezogenen Richtwerte für den äquivalenten Dauerschallpegel und Maximalpegel werden teilweise überschritten. Aufgrund der geringen Häufigkeit der Überschreitung wird durch den Gutachter eingeschätzt, dass die Schallimissionssituation zumutbar und ohne gesundheitsgefährdende Relevanz ist. Die zu erwartende Fluggeräuschimmission bei Nachtflugbetrieb wird keine schädlichen Umwelteinwirkungen erzeugen. Es wird eingeschätzt, dass keine gesundheitlichen Risiken für die Anwohner bestehen. In Einzelfällen kann es jedoch zu einer Beeinträchtigung der Anwohner kommen. 8. Ab wann wird an den Luftrettungsstandorten des Landes die Einsatzbereitschaft der Rettungstransporthubschrauber auf die Nacht ausgeweitet sein (bitte jeweils nach Standort angeben)? Im Laufe des Jahres 2020 wird mit einer Ausweitung der Einsatzzeiten am Luftrettungsstandort in Greifswald gerechnet. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.