Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4034 7. Wahlperiode 25.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Förderung von guten Löhnen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergaben wird auf Landesebene keine ständige Statistik geführt. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage sind deshalb eigens umfangreiche Daten in den Geschäftsbereichen der Landesregierung erhoben worden. Aus Geheimschutzgründen nicht inbegriffen sind Auftragsvergaben im Bereich des Verfassungsschutzes. Nachstehend erfasst sind alle öffentlichen Aufträge, denen ein mit Zuschlag beendetes Vergabeverfahren vorangestellt war oder die zulässigerweise ohne ein solches erteilt wurden. Das angegebene Volumen der öffentlichen Aufträge ergibt sich vornehmlich aus den jeweiligen Auftragswerten ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Drucksache 7/4034 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele öffentliche Aufträge wurden in den Jahren 2016 bis heute auf Landesebene vergeben (bitte tabellarisch in Jahresscheiben darstellen und getrennt nach Bau-, Dienst- und Lieferleistungen angeben)? Mit welchem finanziellen Volumen? In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Zeitraum seit 2016 bis zum Stichtag 21. August 2019 auf Landesebene 134.836 öffentliche Aufträge mit einem Volumen von 1.851.595.877 Euro erteilt. Im Einzelnen wie folgt: Jahr Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge Anzahl Volumen (in Euro) Anzahl Volumen (in Euro) Anzahl Volumen (in Euro) 2016 5.219 296.413.316 24.488 53.501.593 11.731 150.898.152 2017 4.835 304.420.326 23.138 65.672.251 11.482 191.266.037 2018 4.400 250.054.412 15.534 149.608.280 12.278 128.802.907 2019* 3.926 150.422.850 9.872 35.397.420 7.933 75.138.333 * = Für das Jahr 2019 ist der Stichtag der 21. August 2019 Zu den Angaben der Jahre 2016 und 2017 wird auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1526 verwiesen. 2. Welche Effekte hinsichtlich der Verteuerung der öffentlichen Aufträge, der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um öffentliche Aufträge und der Steigerung von Einkommen, bei den mit öffentlichen Aufträgen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, konnte die Landesregierung seit den Änderungen am Vergabegesetz vom 18. Juli 2018 bis heute feststellen? a) Wie hat sich das durchschnittliche Lohnniveau bei den öffentlichen Aufträgen bei Bau-, Dienst- und Lieferleistungen von 2016 bis heute verändert (bitte in Jahresscheiben darstellen)? b) Wie viele allgemein gültige Branchenmindestlöhne liegen derzeit unterhalb des aktuell geltenden vergabespezifischen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 2 und 2 a) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial über Effekte hinsichtlich der Verteuerung der öffentlichen Aufträge, der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um öffentliche Aufträge und der Steigerung von Einkommen bei den mit öffentlichen Aufträgen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit den Änderungen des Vergabegesetzes vom 18. Juli 2018 bis heute nicht vor. Über die erfragten Aspekte werden keine Statistiken geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4034 3 Zu 2 b) Nach dem jeweils aktuellsten Stand liegen sechs allgemeinverbindliche Branchen- Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer- Überlassungsgesetz unter dem derzeit noch geltenden vergabespezifischen Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern von 9,80 Euro (Quelle: DESTATIS). Das betrifft den allgemein gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und in Teilen den Branchenlohn für Leiharbeit/Zeitarbeit. 3. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesländern, wie Thüringen oder Berlin, im Hinblick auf den dort verabschiedeten oder geplanten vergabespezifischen Mindestlohn ? Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen der Landesregierung verfügen aktuell 13 von 16 Bundesländern über einen vergabespezifischen Mindestlohn und regeln dies über landesspezifische Tariftreue- und Vergabegesetze. Lediglich Sachsen und Bayern verzichten gänzlich auf ein entsprechendes Gesetz. Sachsen-Anhalt hat zwar ein Gesetz, bisher aber auf die Vorgabe eines Vergabemindestlohns verzichtet. Ein Gesetzentwurf sieht ab 2020 einen Vergabemindestlohn von 10,91 Euro vor. In Thüringen hat der Landtag kürzlich ein Vergabegesetz beschlossen, das einen vergabespezifischen Mindestlohn von 11,42 Euro festgelegt. Mit der Novellierung des Berliner Vergabegesetzes soll ab 2020 ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,90 Euro gelten (bisher 9,00 Euro). In Schleswig-Holstein gilt aktuell ein Vergabemindestlohn von 9,99 Euro, in Brandenburg von 10,50 Euro. In weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen sowie Hamburg) entspricht der Vergabemindestlohn dem des Mindestlohngesetzes. Einige Bundesländer orientieren sich bei der Festlegung des Vergabemindestlohns an der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Landesregierung hält an den Regelungen im Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften vom 12.07.2018 (GVOBl. M-V S. 242) fest. Auf die Gesetzesbegründung (Drucksache 7/1931 unter II. zu Nummer 6, Buchstabe c) wird verwiesen. Eine nächste Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 10,07 Euro brutto ist zum 01.10.2019 vorgesehen. 4. Inwieweit erfolgte bis heute eine Klarstellung und Vereinfachung der Erklärungen zum „wirtschaftlichsten Angebot“, damit mehr Kriterien als der Preis bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden? Das Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 15. Oktober 2014 an die öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 1 Absatz 2 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) enthält bereits eine detaillierte Erläuterung zur Anwendung von § 7 VgG M-V - Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Einzelheiten dazu sind auf dem Regierungsportal des Landes unter dem Link https://www.regierungmv .de/Landesregierung/ im/Kommunales/ einsehbar. Drucksache 7/4034 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4034 5 5. Wie viele Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten haben sich seit Inkrafttreten der neuen Regelungen bei der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt? Zum 1. Juli 2014 änderte sich aufgrund umfassender Änderungen des EU-Beihilferechts der Rahmen der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW). Vor diesem Hintergrund wurde die GRW-Richtlinie überarbeitet. In der ab dem 1. Juli 2014 geltenden GRW-Richtlinie trat erstmalig eine Regelung in Kraft, nach der bei fehlender mindestens tarifgleicher Entlohnung eine Absenkung des Fördersatzes vorgenommen wird. Seit dem Inkrafttreten dieser neuen Regelung haben sich insgesamt zwölf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern angesiedelt. 6. Wie viele der in Frage 5 genannten Unternehmen haben keine tarifähnlichen Löhne verankert, sodass eine Förderung verwehrt wurde? In jedem der zwölf Unternehmen erfolgt eine mindestens tarifgleiche Entlohnung.