Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4035 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD Abschaltstrom und ANTWORT der Landesregierung 1. Liegen der Landesregierung Zahlen zum Leistungsverlust durch Abschaltstrom bei Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern vor? Wenn ja, wie hoch ist der Leistungsverlust durch Abschaltstrom? Stromerzeugung, die nicht genutzt werden kann, ist durch ein Einspeisemanagement abzuregeln . Die Abregelung in Megawattstunden ist Ausfallarbeit. In den Jahren 2015 bis 2018 fiel Ausfallarbeit im folgenden Umfang an (Angaben in Megawattstunden): Ausfallarbeit 2015 2016 2017 2018 - Wind onshore 255.646 309.028 233.203 150.543 - Wind offshore 4.205 965 0 1.970 Summe der Ausfallarbeit bei Windkraftanlagen 259.751 309.993 233.203 152.513 Bruttostromerzeugung 13.925.625 14.629.160 15.833.594 Derzeit liegen keine Daten vor. davon Erneuerbare Energien 9.775.816 9.769.871 11.386.641 Drucksache 7/4035 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch sind die Kosten, die durch Abschaltstrom entstehen? Der Landesregierung liegt hierzu kein entsprechendes Datenmaterial vor. Nach den Angaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen haben die geschätzten Entschädigungsansprüche der Betreiber von Windkraftanlagen aufgrund von Ausfallarbeit folgenden Umfang (Angaben in Euro): 2015 2016 2017 2018 wind onshore 23.479.519 28.154.068 21.070.092 13.766.283 wind offshore 498.155 97.440 0 196.900 3. Wie hoch sind die Kosten bei Abschaltstrom, die durch die EEG-Umlage entstehen? Die Kosten für die Entschädigungsansprüche aufgrund von Ausfallarbeit werden nicht auf die EEG-Umlage, sondern auf die Netznutzungsentgelte umgelegt. Dabei verbleiben die Kosten der eigenveranlassten Maßnahmen des Verteilnetzbetreibers im Verteilnetz und werden in dem jeweiligen Netzgebiet auf die Netzentgelte umgelegt. Die Kosten der Einspeisemanagementmaßnahmen , die der Übertragungsnetzbetreiber selbst veranlasst oder an den Verteilnetzbetreiber delegiert hat, hat der Übertragungsnetzbetreiber in seiner Regelzone auf seine Netzentgelte umzuwälzen. Diese werden wiederum nach dem Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur schrittweise bundeseinheitlich gewälzt.