Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4036 7. Wahlperiode 16.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Berücksichtigung kommunaler Finanzkraft im Bund-Länder-Finanzausgleich und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2020 und 2021, die sich aus der höheren Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft zu 75 % ab dem 1. Januar 2020 (bisher zu 65 %, vgl. § 8 Abs. 3 FAG) ergeben? Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 wurde der bundesstaatliche Finanzausgleich systematisch grundlegend verändert. Die einzelnen Elemente der Neuordnung wirken in unterschiedliche Richtungen und beeinflussen sich wechselseitig. Die einzelnen Elemente können nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind Bestandteil eines Gesamtkompromisses. Nach dem Finanztableau des Beschlusses der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 sowie unter Berücksichtigung der auslaufenden Solidarpakt- Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und der auslaufenden Entflechtungsmittel entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern strukturelle Mehreinnahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen von 65 Millionen Euro. Diese Mehreinnahmen lassen sich aber nicht einem einzelnen Element der Neuordnung zuordnen. Drucksache 7/4036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch sind die kommunalen Steuereinnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und 2 FAG je Land in den Jahren 2017 und 2018 (absolut und je Einwohner )? In der nachfolgenden Tabelle sind die Steuereinnahmen der Gemeinden in der Abgrenzung von § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes dargestellt. Die Daten ergeben sich aus den vorläufigen Abrechnungen der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs unter den Ländern für die Jahre 2017 und 2018, da die endgültigen Abrechnungen noch nicht vorliegen. Die Beträge je Einwohner beziehen sich auf den Einwohnerstand zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. 2017 2018 Tausend Euro Euro je Einwohner Tausend Euro Euro je Einwohner Nordrhein-Westfalen 22.202.403 1.241 24.174.115 1.349 Bayern 20.963.702 1.616 21.828.112 1.674 Baden-Württemberg 17.147.402 1.560 17.901.520 1.620 Niedersachsen 9.332.206 1.172 9.635.100 1.208 Hessen 10.052.905 1.614 10.101.260 1.616 Sachsen 3.234.313 793 3.511.170 862 Rheinland-Pfalz 4.772.340 1.173 5.021.927 1.231 Sachsen-Anhalt 2.056.240 922 1.904.559 860 Schleswig-Holstein 3.396.225 1.176 3.628.347 1.254 Thüringen 1.673.213 777 1.766.376 823 Brandenburg 2.297.356 920 2.610.232 1.041 Mecklenburg-Vorpommern 1.260.273 782 1.342.656 834 Saarland 956.470 961 1.035.020 1.043 Berlin 3.746.718 1.043 4.245.201 1.171 Hamburg 3.632.308 1.995 3.782.225 2.062 Bremen 944.805 1.391 978.537 1.438 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die kommunalen Steuereinnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und 2 FAG je Land in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (absolut und je Einwohner)? Die Landesregierung nimmt keine Schätzung der Steuereinnahmen der Gemeinden aller Länder vor. Daher beschränken sich die folgenden Angaben auf die von der Landesregierung geschätzten Steuereinnahmen der Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Millionen Euro Euro je Einwohner 2019 1.361 845 2020 1.384 859 2021 1.435 891