Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4038 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christoph Grimm, Horst Förster und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Grundbuchämter in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Ab wann ist mit der endgültigen Umstellung der Arbeit in den Grundbuchämtern auf ein Elektronisches Grundbuch in Mecklenburg- Vorpommern zu rechnen? Gegenwärtig liegt noch ein geringer Teil der Grundbücher in Altformaten vor. Diese werden jedoch im laufenden Geschäftsbetrieb in eine elektronische Form übertragen. Derzeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, bis zu welchem Zeitpunkt eine vollständige Übertragung der noch in Papierform geführten Grundbücher in eine elektronische Form erfolgt sein wird. 2. Ist in diesem Zusammenhang die Schaffung zentraler Grundbuchämter in den einzelnen Landgerichtsbezirken oder gar die Schaffung eines zentralen Grundbuchamtes für Mecklenburg-Vorpommern angedacht oder geplant? Eine Schaffung zentraler Grundbuchämter in den einzelnen Landgerichtsbezirken oder die Schaffung eines zentralen Grundbuchamtes für Mecklenburg-Vorpommern ist nicht geplant. Drucksache 7/4038 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Ist davon unabhängig - auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Bundesländern - mit einer weiteren Zusammenfassung oder gar einer Zentralisierung der Grundbuchämter in Mecklenburg- Vorpommern zu rechnen? Wenn ja, gibt es bereits Vorstellungen über den oder die Standorte dieser zentralen Grundbuchämter in Mecklenburg-Vorpommern? Eine Zusammenfassung von Grundbuchämtern oder gar eine Zentralisierung der Grundbuchämter in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht geplant (siehe Antwort zu Frage 2).