Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4039 7. Wahlperiode 04.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Entwicklung der Bestattungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Gemäß § 14 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) vom 3. Juli 1998 (GVOBl. M-V 1998, 617), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) ist der Träger des Friedhofs verpflichtet, über erfolgte Bestattungen Buch zu führen. Träger von Friedhöfen sind in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel die Gemeinden oder Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (§ 14 Absatz 1 Nr. 2 und 3 BestattG). Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wäre somit eine Abfrage aller 750 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern nötig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 1. Wie hat sich die Anzahl der Bestattungen in Mecklenburg- Vorpommern entwickelt (bitte jährlich seit 2009 Bestattungsarten nach Landkreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden aufschlüsseln)? Drucksache 7/4039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Bestattungen wurden außerhalb des Wohneinzugsbereiches durchgeführt (bitte jährlich seit 2009 Bestattungsarten oder Bestattungen außerhalb des Landes und Landkreises, der kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Gemeinde aufschlüsseln)? 3. Welche Kosten entstanden durch Bestattungen außerhalb des Wohneinzugsbereiches (bitte jährlich seit 2009 Bestattungsarten oder Bestattungen nach Land oder Landkreis, der kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt sowie Gemeinde aufschlüsseln)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.