Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4041 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Einführung einer Statistik zu Messerattacken im öffentlichen Raum und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/3530 ist die Landesregierung bestrebt, eine statistische Erfassung von Messerangriffen bundeseinheitlich zu befördern. Nach öffentlich bekannten Ergebnissen der jüngsten Innenministerkonferenz ist eine Erfassung weiterhin nicht absehbar. Laut Medienberichten wird eine Erfassung vonseiten einzelner Innenminister frühestens für das Jahr 2022 diskutiert. 1. Fordert die Landesregierung weiterhin eine bundeseinheitliche Erfassung von Messerattacken im öffentlichen Raum? a) Wenn ja, wie wird deren Umsetzungschance eingeschätzt? b) Wenn ja, für wann fordert die Landesregierung eine bundeseinheitliche Erfassung? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung setzt sich für eine bundeseinheitliche Erfassung der Verwendung von Messern bei der Begehung von Straftaten ein. Die Innenministerkonferenz hat ihre Fachgremien beauftragt, entsprechende Umsetzungsvorschläge vorzulegen. Voraussichtlich wird sich die Innenministerkonferenz auf ihrer Herbsttagung 2019 erneut mit dem Thema befassen. Drucksache 7/4041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wird nach Kenntnis der Landesregierung der Bitte der Länder an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, eine Verordnungsermächtigung für die Länder zu schaffen, die es den Kommunen ermöglicht , das Mitführen von Messern in sensiblen Bereichen nach einer Risiko- und Lageeinschätzung durch die örtlichen Polizeibehörden bei Bedarf untersagen zu können, entsprochen? a) Wenn ja, wie ist der Stand der Umsetzung einer entsprechenden Gesetzesinitiative? b) Wenn ja, glaubt die Landesregierung, dass öffentliche Verbote den Gebrauch von Messern im öffentlichen Raum nachhaltig verhindern können? c) Wenn nicht, warum wird dieser Bitte nicht entsprochen? Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer letzten Sitzung vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel durch einen gemeinsamen Beschluss das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebeten, eine Verordnungsermächtigung für die Länder zu schaffen. Diese soll es den Kommunen ermöglichen, das Mitführen von Messern in sensiblen Bereichen (zum Beispiel im Umfeld von Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie des öffentlichen Personenverkehrs ) nach einer Risiko- und Lageeinschätzung durch die örtlichen Polizeibehörden bei Bedarf untersagen zu können. Springmesser sollen nach Ansicht der Innenministerkonferenz gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Das BMI wurde gebeten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen. Zu a) Der Stand der Umsetzung der Gesetzesinitiative im BMI ist nicht bekannt. Zu b) Grundsätzliches Anliegen ist die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Verhinderung von Straftaten. Ein Verbot von Messern in definierten und ausgewiesenen Bereichen eröffnet auch die Möglichkeit der Kontrolle durch Ordnungsbehörden und somit die Durchsetzung derartiger Verordnungen. In diesen sensiblen Bereichen wird damit aktiv präventiv möglichen Gefahren entgegengetreten. Darüber hinaus obliegt es den örtlichen Polizeibehörden , entsprechend der polizeilichen Lageeinschätzung Kontrollen im öffentlichen Raum durchzuführen. Zu c) Entfällt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4041 3 3. Warum hat sich die jüngste Innenministerkonferenz nach Ansicht der Landesregierung mit Messerattacken im öffentlichen Raum erneut befassen müssen? Welche Ursachen sind nach Auffassung der Landesregierung verantwortlich ? Im Rahmen der Innenministerkonferenz werden für das Gremium relevante Themen bis zu einer abschließenden Beschlussfassung regelmäßig auf die Tageordnung gesetzt. Das Gremium befasst sich insbesondere mit gesellschafts- beziehungsweise sicherheitspolitischen Themen, deren Lösung im Rahmen von Prozessen einer Lösung zugeführt wird. Dieser Prozess wird regelmäßig durch die Innenministerkonferenz begleitet. 4. Warum verneint die Landesregierung eine landesspezifische Erfassung von Messerattacken, solange ein bundeseinheitliches Vorgehen nicht absehbar ist? Welche Vorgangsbearbeitungssysteme werden von der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig benutzt? Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Straftaten wie bisher bundeseinheitlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden. Bei einer uneinheitlichen Erfassung von zum Beispiel Körperverletzungen mittels Messer in den Daten der jeweiligen Vorgangsbearbeitungssysteme der Länder wäre eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben. Die Erfassung von Vorgängen erfolgt in der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern mittels Elektronischem Vorgangsassistent (EVA). 5. Wird in der gegenwärtigen polizeistatistischen Erfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Tatmittel „Messer“ und die Tatbegehungsweise „stechen“ erfasst? a) Wenn ja, wie viele „Messerattacken“ ereigneten sich seit 2014 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte tabellarisch nach Jahren, Gesamtzahl und jeweiligem Straftatbestand aufgliedern)? b) Wenn ja, werden statistische Angaben zu Tatmittel und Tatbegehungsweisen in der polizeilichen Sachbearbeitung zwingend erfasst? c) Wenn nicht, warum werden diese in Mecklenburg-Vorpommern nicht zwingend erfasst? In Vorgängen, bei denen ein Tatmittel Messer eingesetzt wurde, erfolgt die Erfassung des Messers im EVA in der Regel nur allgemein als „Sache“. Dieser Sache wird dann die Rolle „Tatmittel“ zugewiesen. Grundsätzlich wird die Art und Weise des Messergebrauches nicht erfasst, daher wird also auch die Tatbegehungsweise „stechen“ nicht erfasst und ist daher nicht recherchierbar. Drucksache 7/4041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu a) Das Vorgangsbearbeitungssystem EVA verfügt über eine Recherchefunktion, die nicht für statistische Auswertungen geeignet ist. Mittels eines Recherchetools, welches auf die EVA-Daten zugreift, ist eine Recherche nach der „Sache“ sowie „Rolle“ der Sache nicht möglich . Zu b) Das Anlegen des Messers als Sache ist im Vorgangsbearbeitungssystem nicht zwingend, das heißt, es erfolgt keine verpflichtende Abfrage seitens des Systems. Zu c) Eine technische Umsetzung von Plausibilitäten ist aufgrund der Vielfalt von denkbaren Fallkonstellationen , bei denen ein Messer als Sache angelegt werden muss beziehungsweise nicht angelegt werden muss, nicht möglich. 6. Wie sieht die Sozialstruktur bei Tätern und Opfern solcher Attacken aus (bitte bei Tätern und Opfern getrennt, deren Staatsangehörigkeit, deren Migrationshintergrund bzw. aufenthaltsrechtlichen Status angeben)? Die Beantwortung der Frage setzt eine statistische Erfassung von „Messerattacken“ voraus, diese ist bislang jedoch nicht gegeben.