Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4045 7. Wahlperiode 09.10.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, fraktionslos Patienten mit Intensivpflegebedarf in der außerklinischen Intensivpflege und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Patienten mit Intensivpflegebedarf werden und wurden in der außerklinischen Intensivpflege in den Jahren 2014 bis heute versorgt und betreut (bitte jeweils nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Patienten werden und wurden in den Jahren 2014 bis heute in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung versorgt und betreut (bitte jeweils nach Unternehmen, Anzahl der Patienten, Jahren, Art der Einrichtung, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen zur Patientenanzahl mit Intensivpflegebedarf in der außerklinischen Intensivpflege sowie zur Anzahl dieser Patienten, die in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer voll- oder teilstationären Pflegeinrichtung versorgt und betreut werden, keine Daten vor. Diese werden in der öffentlichen Pflegestatistik nicht ausgewiesen. Um die Fragen beantworten zu können, wäre es erforderlich, sämtliche ambulante Pflegedienste im Land, die Intensivpflege anbieten, sowie zum Abgleich sämtliche in Mecklenburg- Vorpommern tätigen Krankenkassen zu kontaktieren. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/4045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Mängel wurden bei Unternehmen der außerklinischen Intensivpflege in den Jahren 2014 bis heute durch die Qualitätsprüfung nach § 112 - 114 ff SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt (bitte jeweils nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln)? Bundesweit spezifische Fragestellungen in den Qualitätsprüfungsrichtlinien, die bei der Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen von besonderer Bedeutung sind, gibt es seit dem 1. Januar 2018. Eine Darstellung der Mängel vor 2018 ist insofern nicht möglich. Die Ergebnisse der bislang erfolgten Qualitätsprüfungen zeigen, dass zu einem hohen Anteil in den einzelnen Diensten die Qualifikationsanforderungen an das Pflegepersonal entsprechend den „Leitlinien: Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz-Revision 2017“ (S2k-Leitlinie) nicht eingehalten werden (können). In diesem Zusammenhang kommt es dann zu Auffälligkeiten im Überleitungsmanagement. Gravierende Defizite in der Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen konnten bislang nicht als generelles Problem identifiziert werden. Wenn diese auftreten, handelt es sich in der Regel um Einzelfälle. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung überprüfen gemäß §§ 114 ff. Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) jährlich im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Prüfberichte werden den geprüften Einrichtungen und den Landesverbänden der Pflegekassen zur Kenntnis gegeben. Der Landesregierung sind diese Berichte nicht vorzulegen. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sind gemäß § 114a Absatz 6 SGB XI verpflichtet, im Abstand von drei Jahren über ihre Erkenntnisse aus den Qualitätsprüfungen gegenüber dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zu berichten, der hieraus einen Pflege-Qualitätsbericht an die zuständigen Bundes- und Länderministerien erstellt. Die bisher erstellten Berichte sind auf der Internetseite des MDS unter https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/pflegeversicherung/mds-pflege-qualitaetsberichte .html einzusehen.