Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4048 7. Wahlperiode 16.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Wegfall von Restriktionen beim Ausbau von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut mehrerer übereinstimmender Medienberichte und auf Grundlage eines der Deutschen Presse-Agentur sowie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegenden Entwurfs plant die Bundesnetzagentur die Begrenzung des Windkraftausbaus in Mecklenburg-Vorpommern, die Engpässen im Stromnetz vorbeugen soll, zukünftig aufzuheben. 1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für die Aufhebung der Restriktionen beim Ausbau von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern? Nach § 36c Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird der weitere Zubau von Windenergieanlagen an Land in dem Gebiet, in dem die Übertragungsnetze besonders stark überlastet sind (Netzausbaugebiet), gesteuert. Auf der Grundlage des § 88b EEG wurde die Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) erlassen. Das Netzausbaugebiet umfasst die in § 10 EEAV genannten Flächen der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachen , Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg, wobei nach Nummer 3 im Land Mecklenburg-Vorpommern alle 6 Landkreise und die beiden kreisfreien Städte erfasst sind. Nach § 36c Absatz 3 EEG sind bei der Festlegung des Netzausbaugebietes folgende Kriterien zu berücksichtigen: 1. das Netzausbaugebiet soll räumlich zusammenhängende Flächen, höchstens aber 20 Prozent der Bundesfläche erfassen, 2. das Netzausbaugebiet muss netzgebietsscharf oder landkreisscharf festgelegt werden, Drucksache 7/4048 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. ein weiterer Zubau von Windenergieanlagen an Land in diesem Gebiet muss zu einer besonders starken Belastung des Übertragungsnetzes führen oder die bestehende besonders starke Belastung weiter verschärfen; dabei kann berücksichtigt werden, a) wie stark die Belastung der betroffenen Teile des Übertragungsnetzes voraussichtlich sein wird und b) wie viel Strom aus Windenergieanlagen an Land in dem Netzausbaugebiet voraussichtlich abgeregelt werden muss und wie hoch die Potenziale für den Zubau von Windenergieanlagen an Land in diesem Gebiet sind. Zudem dürfen nach § 11 EEAV bei den Ausschreibungen aufgrund des EEG im Netzausbaugebiet pro Kalenderjahr für höchstens 902 Megawatt (MW) zu installierender Leistung Zuschläge an Windenergieanlagen an Land erteilt werden. Mit der Einführung des Instrumentes „Netzausbaugebiet“ im EEG wird das Ziel verfolgt, den Netzausbau mit dem Ausbau von Windenergieanlagen an Land zu synchronisieren, um Engpässe im Übertragungsnetz durch Strom, der nicht „abgeleitet“ werden kann, zu vermeiden. Dabei soll in Regionen mit hohen prognostizierten Abregelungsraten von Windenergieanlagen der weitere Ausbau von Windenergieanlagen begrenzt werden. Gemäß § 36 Absatz 7 EEG hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahn (BNetzA) einen Evaluierungsbericht mit Stand 30. Juni 2019 über die Festlegung des Netzausbaugebietes und der Obergrenze erstellt (siehe https://www.bundesnetzagentur .de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Erneuerbare Energien/NAGV/Evaluierungsbericht2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Nach diesem Bericht hat der Netzausbau nicht überall mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt gehalten, weshalb insbesondere Windenergieanlagen an Land wegen Engpässen im Übertragungsnetz abgeregelt werden müssen. Der Umfang der Einspeisemanagement-Maßnahmen in anderen Regionen Norddeutschlands ist in einem wesentlich größeren Umfang gewachsen als in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb beabsichtigt die BNetzA die Gebietskulisse des Netzausbaugebietes neu zuzuschneiden und Mecklenburg-Vorpommern aus dem Netzausbaugebiet herauszunehmen. 2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Aufhebung der Restriktionen beim Ausbau von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern? Da der Gebietszuschnitt des Netzausbaugebietes darauf abzielt, den Umfang der Einspeisemanagement -Maßnahmen zu reduzieren, ist die Herausnahme von Mecklenburg-Vorpommern aus dem Netzausbaugebiet entsprechend der Kriterien nach § 36c Absatz 3 EEG vertretbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4048 3 3. Welche Folgen hätte die Umsetzung der geplanten Aufhebung der Begrenzung des Ausbaus von Windkraftanlagen für Mecklenburg- Vorpommern? Die Herausnahme des Landes aus dem Netzausbaugebiet hätte zur Folge, dass der weitere Ausbau der Windenergieanlagen an Land nach den gängigen Ausschreibungsregularien erfolgen könnte, ohne dass die in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Restriktionen zusätzlich einzuhalten wären. Dies betrifft insbesondere die Obergrenze nach § 11 EEAV. Diese hat allerdings im praktischen Ergebnis in den vergangenen Jahren in Ausschreibungsverfahren keine dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bekannt gewordenen konkreten Nachteile nach sich gezogen. 4. Wie oft mussten seit Beginn des Jahres 2015 Einspeisemanagement- Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf erneuerbare Energien wegen Netzengpässen vorgenommen werden (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach Verteil- und Übertragungsnetzen)? Der Landesregierung liegt hierzu kein eigenes Datenmaterial vor, da Bundesbehörden hierfür die zuständigen Behörden stellen. Nach den Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurden im Land folgende Einspeisemanagement-Maßnahmen in Bezug auf die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kraft-Wärme-Kopplung- und Grubengasanlagen durchgeführt (Angaben in Gigawattstunden): Einspeisemanagement- Maßnahmen im 2015 2016 2017 2018 - Verteilnetz 260,27 316,61 238,95 154,66 - Übertragungsnetz 4,47 0,96 0 1,97 Summe der Einspeisemanagement -Maßnahmen 264,74 317,57 238,95 156,63 Bruttostromerzeugung 13.925,625 14.629,16 15.833,594 Derzeit liegen keine Daten vor. davon Erneuerbare Energien 9.775,816 9.769,871 11.386,641 Drucksache 7/4048 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie oft mussten seit Beginn des Jahres 2015 Einspeisemanagement- Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf Windenergieanlagen wegen Netzengpässen vorgenommen werden (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach Verteil- und Übertragungsnetzen)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/4035 verwiesen. Diese Angaben der BNetzA werden jedoch nicht nach Verteil- und Übertragungsnetzen aufgeschlüsselt.