Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4051 7. Wahlperiode 10.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Modell-Region Rügen und ANTWORT der Landesregierung Die Ostsee-Zeitung berichtete am 15. August 2019 von chaotischen Zuständen bei der Handhabung von Kurkarten auf der Insel Rügen. Anwohner und Touristen seien zunehmend irritiert aufgrund der verschiedenen Regelungen in den jeweiligen Orten. In dem Artikel ist zu lesen, dass der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Herr Glawe, beim Tourismustag 2018 ankündigte, Rügen zu einer Modell-Region zu machen, in der eine Kurkarte für alle Orte gelten soll. 1. Wie weit sind die Planungen für diese Modell-Region? Ab wann soll sie realisiert werden? Im Zuge der Umsetzung der Landestourismuskonzeption sollen verschiedene Schlüsselmaßnahmen erprobt und in der Praxis umgesetzt werden. Die Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Mobilität, vor allem in touristisch stark frequentierten Orten, ist eine zentrale Aufgabe für die kommenden Jahre, wie auch die Steigerung der Angebotsqualität und Innovationsfähigkeit oder die Finanzierung touristischer Strukturen auf Ortsebene und in den Regionen. Die Landesregierung wird im Zuge des Umsetzungsmanagements und mit der Novellierung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Öffnung des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern weitere flexiblere Möglichkeiten der Finanzierung und Pflege touristischer Investitionen schaffen. Drucksache 7/4051 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Umsetzung dieser Ziele, zum Beispiel mit der Insel Rügen als einheitlichem Erhebungsgebiet , gibt es einen hohen Abstimmungsbedarf, der auch die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort voraussetzt. 2. Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung bei diesem Vorhaben ? Kosten können erst nach der Festlegung der Verfahrensschritte für die Bildung von Modellregionen kalkuliert werden. 3. Wie hoch soll die Kurabgabe pro Person und Tag ausfallen? In welcher Höhe Kurabgaben erhoben werden, entscheiden Kommunen per Satzung unabhängig . Prädikatisierten Kur- und Erholungsorten ist es nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 KAG M-V) erlaubt, zur „Herstellung, Anschaffung, Erweiterung , Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe, […] zu erheben“. Hierfür beschließt jede Gemeinde selbst eine Abgabensatzung, die für jedermann öffentlich einsehbar ist. Eine Befreiung von der Abgabepflicht kann nach § 5 KAG M-V „aus sozialen Gründen“ vollständig oder teilweise in der Kurabgabensatzung zugelassen werden. 4. Nach welchem Verteilerschlüssel werden die Einnahmen auf die Gemeinden der Insel verteilt? Aufgrund des bisherigen Planungstandes gibt es hierzu noch keine Entscheidung.