Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4054 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Krebsfrüherkennung, Krebserkrankungen und Sterbefälle durch Krebs in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Leistungen zur Krebsfrüherkennung sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (bitte für Frauen und Männer, die Art der Krebserkrankung, die Altersspanne sowie das mögliche Untersuchungsintervall angeben)? a) Womit wird die Altersspanne im konkreten Fall begründet? b) Bei welchen Krebsuntersuchungen wird die Altersgrenze zum Beispiel in Bund-Länder-Gremien diskutiert bzw. angezweifelt? c) Mit welcher Begründung handelt es sich bei einer Altersbegrenzung , zum Beispiel auf 69 Jahre, nicht um eine Altersdiskriminierung ? Der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen legt in den Richtlinien nach § 92 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) rechtsverbindlich fest, welche Leistungen eine Gesundheitsversorgung der Versicherten nach den gesetzlichen Vorgaben beinhaltet. In der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie ist das Nähere zu den Leistungen zur Krebsfrüherkennung bei Frauen und Männern, die Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, insbesondere zum Umfang und Zeitpunkt der Leistungen sowie zur Dokumentation und Auswertung geregelt. Untersuchungen werden derzeit zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs angeboten. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Krebsfrüherkennungsleistungen einschließlich der Altersspannen und der Untersuchungsintervalle sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung .html einzusehen. Drucksache 7/4054 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Die Festlegung der Altersspannen erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage entsprechender medizinwissenschaftlicher Erkenntnisse. Zu b) Die auf der Basis der bestverfügbaren Evidenz vom Gemeinsamen Bundesausschuss getroffenen Festlegungen zu den Altersspannen werden bei veränderten Rahmenbedingungen, zum Beispiel bei neuen medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen, entsprechend angepasst. Zu c) Die Landesregierung sieht in der Festlegung von Altersgrenzen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Altersdiskriminierung, wenn diese Altersgrenzen auf der Basis der bestverfügbaren Evidenz im Rahmen einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung wissenschaftlich begründbar und medizinisch nachvollziehbar sind. 2. Inwieweit besteht bei Überschreitung der Altersgrenze Anspruch auf eine Untersuchung im Rahmen der „Individuellen Gesundheitsleistungen “ (IGeL)? Welche Kosten entstehen den Versicherten in Mecklenburg- Vorpommern? Bei dem Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf jede medizinisch erforderliche Untersuchung und Behandlung . Die Kosten dafür werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. 3. Welche weiteren Krebsfrüherkennungsleistungen/-untersuchungen sind im Rahmen der „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) nutzbar? Welche Kosten entstehen den Versicherten in Mecklenburg- Vorpommern? Zu der Thematik der Individuellen Gesundheitsleistungen ist auf der Internetseite der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellter Ratgeber für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte unter https://www.patienten-information.de/mdb/edocs/pdf/info/igel-checkliste.pdf als Orientierungs- und Entscheidungshilfe einzusehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4054 3 Wenn von Versicherten Untersuchungen oder Behandlungen in Anspruch genommen werden, die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, besteht das Risiko, dass die Versicherten die Kosten der Untersuchungen oder Behandlungen selbst tragen müssen. 4. Welche Krebsfrüherkennungsleistungen/-untersuchungen befinden sich derzeit im Prüfverfahren bezüglich der Aufnahme als Regelleistung bei den gesetzlichen Krankenkassen? Wann ist im konkreten Fall mit einer Entscheidung zu rechnen? Die derzeit beim Gemeinsamen Bundesausschuss im Beratungsverfahren bezüglich der Aufnahme als Regelleistung bei den gesetzlichen Krankenkassen befindlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich der entsprechenden Zeitpläne bis zur Beschlussfassung sind auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de/ bewertungsverfahren/beratungsthemen/zum-unterausschuss/5/ab/30/ einzusehen. 5. Wie haben sich die Anzahl der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungen sowie die Anzahl der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der „Individuellen Gesundheitsleistungen“ in den Jahren 2010 bis 2018 in Mecklenburg- Vorpommern, im Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer sowie im Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland entwickelt (bitte je Untersuchungsart angeben)? Der Landesregierung liegen ausschließlich Daten zur Beteiligung an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nach Geschlecht ohne Aufgliederung nach Untersuchungsart im Rahmen der gesetzlichen Leistungen für Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 2010 bis 2016 beziehungsweise 2017 vor. Die Daten können jeweils dem Indikator 7.16 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder zur Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen entnommen werden: Die Daten für die Bundesrepublik Deutschland sind auf der Internetseite www.gbe-bund.de unter: http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid= 67684784&p_sprache=D&p_knoten=TR30000 abrufbar. Die Daten für Mecklenburg-Vorpommern sind auf der Website zur Gesundheitsberichterstattung im Internetportal der Landesregierung abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/ Landesregierung/wm/gesundheit/Zahlen%2c-Daten%2c-Fakten/Download-der-Gesundheitsindikatoren -MV/?para=e-BiboInterTh07. Drucksache 7/4054 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie haben sich die Anzahl der Krebserkrankungen und die Anzahl der Sterbefälle durch Krebserkrankungen in den Jahren 2010 bis 2018 in Mecklenburg-Vorpommern, im Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer sowie im Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland entwickelt (bitte je Krebsart angeben)? Die Entwicklung der Krebserkrankungen im Zeitverlauf beziehungsweise im regionalen Vergleich wird über die Neuerkrankungsrate dargestellt. Die Daten können jeweils dem Indikator 3.69 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder zu Neuerkrankungen an bösartigen Neubildungen entnommen werden. Die Daten für die Bundesrepublik Deutschland sind auf der Internetseite www.gbe-bund.de bis zum Jahr 2014 unter http://www.gbebund .de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=67684784&p_sprache= D&p_knoten=TR30000 abrufbar. Die Daten für Mecklenburg-Vorpommern sind auf der Internetseite zur Gesundheitsberichterstattung im Internetportal der Landesregierung bis zum Jahr 2015 unter https://www.regierung -mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Zahlen%2c-Daten%2c-Fakten/Download-der- Gesundheitsindikatoren-MV/?para=e-BiboInterTh03 abrufbar. Die Daten für den Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer liegen nicht vor, da die Daten lediglich auf Ebene der Länder beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschlands berechnet werden. Die Daten werden getrennt nach Geschlecht berechnet. Die Daten zur Anzahl der Sterbefälle durch Krebserkrankungen können auf der Internetseite www.gbe-bund.de unter http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?- p_uid=gast&p_aid=67684784&p_sprache=D&p_knoten=TR30000 dem Indikator 3.77 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder „Gestorbene infolge ausgewählter bösartiger Neubildungen (Anzahl, je 100.000 Einwohner, je 100.000 Einwohner altersstandardisiert an der Alten Europastandardbevölkerung) nach Diagnose und Geschlecht, Region, ab 1998“ entnommen werden. Die Daten liegen bis zum Jahr 2017 vor. Zum regionalen Vergleich im Zeitverlauf sollte die altersstandardisierte Anzahl der Sterbefälle je 100.000 Einwohner herangezogen werden.