Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4056 7. Wahlperiode 23.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Einsatz von Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Halbjahr 2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Familienhebammen (FHB) und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) waren in Mecklenburg- Vorpommern im ersten Halbjahr 2019 mit welchem Stundenumfang im Einsatz? Grundlage für die Beantwortung dieser Frage sind die Daten aus dem aktuellen Förderverfahren 2019. Es sind nur Planwerte aus dem Antragsverfahren bekannt. Der Umfang des tatsächlichen Einsatzes ergibt sich erst nach dem Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung (VN) in 2020. In einem Landkreis ist eine fest angestellte Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) mit 30 Wochenarbeitsstunden tätig. In den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen sind insgesamt 28 Familienhebammen (FHB) und fünf FGKiKP für Familien im Einsatz. Diese Fachkräfte haben mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Leistungsvereinbarungen geschlossen beziehungsweise es bestehen in einem Landkreis auch Dienstleistungsverträge zwischen dem zuständigen Gesundheitsamt und den Arbeitgebern der Fachkräfte. Der geplante Umfang des Einsatzes wird zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und mit den Förderanträgen mitgeteilt, im Regelfall bis zu sechs Stunden in der Woche. Drucksache 7/4056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie stellen sich die insgesamt zur Unterstützung der Familien geleisteten Stunden in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Halbjahr 2019 dar? Aus dem Förderverfahren heraus können keine Aussagen dazu getroffen werden, wie viele Stunden im ersten Halbjahr 2019 tatsächlich geleistet wurden. Diese Daten werden erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung in 2020 erfasst. Bewilligt sind aktuell für das Haushaltsjahr 2019 Fördermittel für eine Festanstellung mit 30 Wochenarbeitsstunden sowie insgesamt circa 5.782 Honorarstunden. 3. Wie viele Familien wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 durch wie viele Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen betreut (bitte nach Familienform sowie einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städte auflisten)? Im Rahmen des durch das Land geförderten Einsatzes von FHB/FGKiKP ergibt sich für das Jahr 2018 folgender Betreuungsumfang: kreisfreie Stadt Landkreis Anzahl betreuter Familien in 2018 (gem. VN-Sachberichten) Anzahl FHB/FGKiKP (gem. VN-Sachberichten) Landeshauptstadt Schwerin 47 davon 20 Fälle aus 2017 5 Hansestadt Rostock 54 davon 26 Fälle aus 2017 7 Ludwigslust- Parchim 9 Fallüberhang nicht ausgewiesen 3 Mecklenburgische Seenplatte 12 davon 3 Fälle aus 2017 3 Nordwestmecklenburg 49 Fallüberhang nicht ausgewiesen 1 Rostock 28 Fallüberhang nicht ausgewiesen 5 Vorpommern- Greifswald 30 Fallüberhang nicht ausgewiesen 7 Vorpommern- Rügen 29 Fallüberhang nicht ausgewiesen 10 Insgesamt 258 41* * Es gibt zwei FHB/FGKiKP, die in zwei Landkreisen gleichzeitig tätig waren. Diese sind in der Tabelle doppelt erfasst. Dies betrifft die Landeshauptstadt Schwerin und den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Hinsichtlich der Frage nach den Familienformen sowie der Zahlen für das erste Halbjahr 2019 liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4056 3 4. Wie viele Anträge bzw. Anfragen auf Unterstützung durch Familienhebammen sind den jeweiligen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte im ersten Halbjahr 2019 zugegangen? a) In wie vielen Fällen (absolut und prozentual) konnten Familienhebammen vermittelt werden? b) Wie vielen Anfragen und Anträgen konnte aus welchen Gründen nicht entsprochen werden? 5. Wie viele Familien, die in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der „Frühen Hilfen“ Unterstützung benötigten bzw. anfragten, konnten zeitnah und umfassend durch Familienhebammen unterstützt werden (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen darstellen)? 6. Wie viele Familien mussten wie lange auf Unterstützung warten bzw. haben aus welchen Gründen (noch) keine Unterstützung erhalten? Die Fragen 4, a), b) sowie 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle wird die an das Gesundheitsamt gemeldete Anzahl von Familien im ersten Halbjahr 2019, die einer niedrigschwelligen Betreuung und Begleitung bedürfen, sowie die tatsächliche Vermittlung von Hilfsangeboten dargestellt. Vorangestellt sei, dass es sich bei dem Landesprogramm FHB/FGKiKP um ein freiwilliges und niedrigschwelliges Angebot im Rahmen der Frühen Hilfen handelt, bei dem als Zugangsvoraussetzungen kein Antragsverfahren der Familie und keine Dokumentationspflicht zu Anfragen auf Unterstützung seitens des Gesundheitsamtes besteht. kreisfreie Stadt Landkreis Anfragen Gesamt Fälle/tatsächliche Vermittlung Fälle/tatsächliche Vermittlung in Prozent Landeshauptstadt Schwerin Keine Angaben Hansestadt Rostock 30 3 10 Ludwigslust-Parchim Keine Angaben Mecklenburgische Seenplatte 8 8 100 Nordwestmecklenburg 18 18 100 Rostock 31 25 81 Vorpommern-Greifswald 16 16 100 Vorpommern-Rügen Keine Angaben Von acht angefragten kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen liegen der Landesregierung Rückmeldungen von fünf Gebietskörperschaften vor. Die unterschiedliche Art der Rückmeldungen (Alt- und Neufälle, nur Neuanfragen) erschwert die Vergleichbarkeit der Daten. Drucksache 7/4056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Gründe, die die Arbeit im Landesprogramm beeinflussen und in der Folge für Wartezeiten auf Unterstützungsangebote aus dem Landesprogramm FHB/FGKiKP beziehungsweise die Verweisung auf andere Hilfesysteme führen, sind sehr vielfältig. Genannt seien hier insbesondere: - Engpässe bei der Versorgung durch freiberufliche Hebammen aufgrund von Teilzeitarbeitsmodellen oder aber auch aufgrund einer Arbeitsverlagerung (Erweiterung Tätigkeitsspektrum in Bezug auf originäre Aufgaben gemäß Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), zum Beispiel zusätzliche Kursangebote wie Babyschwimmen, Babymassage, Ernährungskurse für Säuglinge und Kleinkinder und andere), - weniger Beschäftigungskapazitäten der Fachkräfte (sowohl der frei niedergelassenen als auch der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Fachkräfte), - individuelle Faktoren (Umzug in eine andere Region beziehungsweise in ein anderes Bundesland, Schwangerschaft und Elternzeit, landkreisübergreifende Doppelbeschäftigung oder berufliche Neuorientierung), - Komplexität und der Schwierigkeitsgrad eines bestehenden Falles, der eine andere Art der fachlichen Prävention/Intervention erfordert, - bestehender Verwaltungsaufwand (Führung einer Dokumentation, Abrechnung der erbrachten Leistung, Beachtung neuer Datenschutzbestimmungen, Beachtung von Fristen), - unterschiedliche Erwartungen über die Höhe des Honorars, - zuwendungsrechtliche Bedenken der kreisfreien Städte und Landkreise gegenüber Festanstellung von Fachkräften am Gesundheitsamt. Dennoch kann den Familien in den überwiegenden Fällen zeitnah Unterstützung angeboten werden. In der Hansestadt Rostock werden gegenwärtig Anstrengungen unternommen, um die bestehende Situation zu verändern. Längere Wartezeiten werden grundsätzlich vermieden, indem Anfragen zum Einsatz einer FHB/FGKiKP sofort vermittelt beziehungsweise abgelehnt werden. Weitere örtliche Hilfsmechanismen wie Familienpaten, Willkommensangebote, die unterschiedlichen regionalen Angebote der Bundesstiftung Frühe Hilfen sind Zusatzangebote, auf welche die Fachkräfte hinweisen und die durch die Familien in Anspruch genommen werden können. 7. Wie viele Personen mit welchen Berufen bzw. Qualifikationen wurden im ersten Halbjahr 2019 für den Einsatz als Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern weitergebildet? In Mecklenburg-Vorpommern wurden im ersten Halbjahr 2019 keine Fachkräfte für den Einsatz als FHB/FGKiKP weitergebildet. Die Landesregierung plant ab Januar 2020 eine neue Qualifizierung für Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen beziehungsweise Kinderkrankenschwestern zur Familienhebamme beziehungsweise Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin; das Interessenbekundungsverfahren ist eingeleitet.