Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4057 7. Wahlperiode 20.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Informationsmaßnahmen des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern zur sogenannten „Nordkreuz-Feindesliste“ und ANTWORT der Landesregierung Am 22. Juli 2019 veröffentlichte das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern eine Mitteilung, wonach das hiesige Landeskriminalamt (LKA M-V) am selben Tag begann, rund 1.200 Personen und Institutionen über den Umstand zu informieren, dass sich ihre Daten in einer Materialsammlung befinden, die Ende August 2017 im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitglieder des rechten Netzwerkes „Nordkreuz“ aufgefunden wurde. Anlass der Durchsuchungen waren Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) gegen einen Rechtsanwalt aus Rostock sowie einen Polizeibeamten aus Grabow wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat . Nach Mitteilung des GBA sollen die beiden Beschuldigten geplant haben, „Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waffen zu töten“ https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php? themenid=19&newsid=728. 1. Wie viele der rund 1.200 Personen und Institutionen aus Mecklenburg- Vorpommern wurden bis zum 22. August 2019 über den oben genannten Sachverhalt informiert? Mit Stand vom 28. August 2019 wurden alle Benachrichtigungsschreiben an Betroffene, Parteien und Institutionen zum angefragten Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof mit Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern versandt. Drucksache 7/4057 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wurde den jeweils betroffenen Personen und Institutionen mitgeteilt, welche Daten durch die beiden beschuldigten Personen über sie gesammelt wurden? Nein. Auskünfte über das laufende Ermittlungsverfahren erteilt ausschließlich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. 3. Wurden die 29 Personen, deren personenbezogene Daten sich ebenfalls in der sogenannten Materialsammlung befinden und die im Juni 2019 durch Beamte des Bundeskriminalamtes als Zeugen im oben genannten Ermittlungsverfahren vernommen wurden, nochmals gesondert durch das LKA M-V über diesen Umstand informiert? Nein.