Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4058 7. Wahlperiode 25.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Männer- und Gewaltberatung in Güstrow und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bewerbungen gab es auf die Ausschreibung auf die Männerbearatungsstelle? Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens gingen drei Bewerbungen im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung ein. 2. Wie viele Mittel stehen der neuen Beratungsstelle zu? Die finanzielle Ausstattung der Männer- und Gewaltberatungsstelle richtet sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 7. Dezember 2015, Amtsblatt M-V 2015, S. 837. Ab dem Jahr 2018 erfolgt eine jährliche Dynamisierung der dort angegebenen Zuschüsse um 2,3 Prozent. Die Zuwendung wird aus dem Haushaltstitel 1001.684.04 gezahlt und könnte jährlich rund 37.000 Euro betragen. Die Entscheidung über die endgültige Förderhöhe erfolgt nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen durch die Bewilligungsbehörde . Drucksache 7/4058 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Auf welche Dauer ist die Bewilligung ausgelegt? Die Bewilligung erfolgt jährlich. 4. Wie sieht das Konzept der Beratungsstelle aus? Das Konzept für den Betrieb der Beratungsstelle lehnt sich an die in der Landesarbeitsgemeinschaft Gewaltberatung in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam entwickelte Konzeption an. Diese orientiert sich inhaltlich an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e. V. (https://www.bag-taeterarbeit.de/images/ Standard_BAG_T%C3%A4HG_2018.pdf). Ausnahme bildet hierbei der Ansatz der Gruppenarbeit . Aufgrund der vorwiegend ländlichen Struktur Mecklenburg-Vorpommerns legte die Landesarbeitsgemeinschaft für Mecklenburg-Vorpommern als Standard die Einzelfallarbeit fest.