Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4059 7. Wahlperiode 10.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Sicherheitskontrollen in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung 1. Werden Organe der Rechtspflege beim Betreten von Gerichtsgebäuden in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert? Wenn nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage beruht diese Nichtkontrolle ? Nach dem derzeit geltenden Sicherheitskonzept für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden aktive Einlasskontrollen mit Anmeldung an der Pforte für Besucher und Verfahrensbeteiligte, und damit auch für Organe der Rechtspflege, statt. In vielen Fällen hat sich hierbei jedoch etabliert, dass ortsansässige und damit den Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes bekannte Rechtsanwälte und Notare ohne weitere Kontrolle das Gerichtsgebäude betreten dürfen. Bei auswärtigen Rechtsanwälten wird teilweise die Vorlage des Anwaltsausweises verlangt. Seit August 2019 haben die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit darüber hinaus sogenannte regelmäßige Einlasskontrollen mittels Torsonden und Handscannern in einem selbst gewählten Turnus durchzuführen. Hierbei entscheidet jeweils der Gerichtsvorstand im Rahmen seines Hausrechts, ob und in welchem Umfang auch Rechtsanwälte und Notare kontrolliert werden. Drucksache 7/4059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine nähere Ausgestaltung des Hausrechts enthält die Musterhausordnung, die allen Gerichten als Anlage zum Sicherheitskonzept zur Verfügung gestellt worden ist. Danach ist unter § 3 Absatz 2 Nr. 1 Musterhausordnung geregelt, dass in Ausübung des Hausrechts Kontrollen der Zugangsberechtigung angeordnet werden dürfen sowie die Kontrolle von Bekleidung, Handgepäck etc. auf Gegenstände, deren Einbringung gemäß der Hausordnung untersagt ist. Soweit sitzungspolizeiliche Anordnungen durch die Vorsitzenden Richterinnen und Richter getroffen werden, kann im Einzelfall auch die Kontrolle beziehungsweise Durchsuchung von Rechtsanwälten verfügt werden, sodass in diesen Fällen auch Organe der Rechtspflege mittels Torsonden und Handscannern durchsucht werden. 2. Werden Organe der Rechtspflege beim Betreten von Gebäuden der Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert? Wenn nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage beruht diese Nichtkontrolle ? Ob Organe der Rechtspflege bei Betreten der Gebäude der Staatsanwaltschaften kontrolliert werden, entscheidet der Hausrechtsinhaber, das heißt der Behördenvorstand im Rahmen seines Hausrechts.