Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4060 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Entgegen dem Trend in der Polizeilichen Kriminalstatistik, dass die Straftaten in verschiedenen Deliktbereichen sinken, steigen die Zahlen im Bereich der Rauschgiftkriminalität stetig an. Die Rauschgiftkriminalität hat sich in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu 2008 nahezu verdoppelt. Allein im Vergleich zum Jahr 2017 stieg die Anzahl an Rauschgiftkriminalität im Jahr 2018 um 11 Prozent an. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Anstieg der Rauschgiftkriminalität ? 2. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für den Anstieg der Rauschgiftkriminalität? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Gründe für den Anstieg der Rauschgiftkriminalität sind vielfältig und können nicht abschließend dargelegt werden. Generell können aber die grundsätzliche Verfügbarkeit von illegalen Betäubungsmitteln, neue psychoaktive Substanzen, die Kontrollintensität der Strafverfolgungsbehörden oder auch die konkrete Nachfrage von Konsumenten Gründe für einen Anstieg der (registrierten) Rauschgiftkriminalität sein. Zudem könnte auch die anhaltende öffentliche Debatte um die Legalisierung von Cannabisprodukten dazu führen, dass strafbewehrtes Verhalten nicht in jedem Fall als solches erkannt wird. Die Rauschgiftkriminalität umfasst neben den Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auch die direkte Beschaffungskriminalität, Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) und seit dem 1. Januar 2017 die Straftaten nach dem Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG). Drucksache 7/4060 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Bereich der Rauschgiftkriminalität sind die erfassten Delikte vorrangig von der Kontrollintensität der Strafverfolgungsbehörden abhängig, was bedeutet, dass ein erhöhter Verfolgungsdruck auch mehr erfasste Delikte nach sich zieht. Insofern lässt sich aus dem Anstieg der registrierten Rauschgiftkriminalität zunächst eine erfolgreiche Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ableiten. Die Konsumfolgeerscheinungen wie Sucht, rauschbegünstigte Straftaten, Verkehrsunfälle oder Beschaffungskriminalität ziehen negative Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft nach sich. Das trifft sowohl auf legale Rauschmittel, wie Alkohol und Tabakprodukte, als auch illegale Rauschmittel wie Drogen und der missbräuchliche Konsum von Medikamenten zu. Neben der Bekämpfung der Konsumentenkriminalität gilt es auch weiterhin, den Anbau beziehungsweise die Herstellung, die Einfuhr und den Handel mit illegalen Rauschmitteln zu vermindern und aktiv zu verfolgen, um den Konsum selbst weiter verringern zu können. Hierzu kooperieren die örtlichen Strafverfolgungsbehörden eng mit den zuständigen Bundesbehörden. 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die steigende Rauschgiftkriminalität im Land zu bekämpfen? Die Strafverfolgungsbehörden werden ihre Bekämpfungsmaßnahmen (Repression) weiter fortsetzen . Neben diesen repressiven werden auch präventive Maßnahmen eingesetzt, um Rauschmittelkriminalität erfolgreich zu bekämpfen. Unter der Annahme, dass Suchterkrankungen eine Ursache für den Konsum von Rauschmitteln und damit in Verbindung stehender Kriminalität sein können, sind die Aktivitäten der Landesregierung in den Bereichen Suchtberatung und Suchthilfe zu nennen. Das Land fördert die Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes als freiwillige Leistung sowie die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V). Zudem finanziert das Land nach Maßgabe des Abschnitts 3 des Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 327), das zuletzt durch das Gesetz vom 16. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 183, 185) geändert worden ist, Investitionskosten für die psychiatrischen Kliniken, in denen Suchterkrankte behandelt beziehungsweise bei der Bewältigung ihrer Sucht unterstützt werden. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt die Arbeit der kommunalen Präventionsräte und zahlreicher örtlicher Initiativen und Projekte. Allein der Bereich der Drogenprävention , der mehrere unterschiedliche Projekte umfasst, wurde in den Jahren 2018 mit circa 16.400 Euro und 2019 mit circa 18.300 Euro gefördert. Dabei können die Projekte „Eh Alter!“ und „Flashback Drogenbriefing“ exemplarisch genannt werden. Auch die Landespolizei wirkt an der Drogenprävention mit und kooperiert hierbei eng mit fachkompetenten staatlichen und nichtstaatlichen Partner, wie insbesondere der LAKOST M-V. Auch Gemeinschaftsinitiativen wie „Wir in MV - Fit + Sicher in die Zukunft“, www.wir-inmv .de, berücksichtigen die Thematik jährlich wiederkehrend.