Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4061 7. Wahlperiode 10.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Rauschgiftkriminalität: Einstellungspraxis bei Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaften und ANTWORT der Landesregierung Die Staatsanwaltschaften bringen immer weniger Strafverfahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität zur Anklage bei einem Gericht. Die von den Staatsanwaltschaften eingestellten Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz haben sich seit 2009 verdreifacht (Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3646). 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Anstieg von Einstellungen der Verfahren seitens der Staatsanwaltschaften? 2. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für den Anstieg von Einstellungen der Verfahren seitens der Staatsanwaltschaften? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Bei der Auswertung der statistischen Daten zur Anzahl der Verfahrenseinstellungen nach Opportunitätsgrundsätzen im Vergleichszeitraum 2009 bis 2018 ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens allein von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängen. Eine seriöse, allgemein gültige Bewertung der statistischen Erhebung ist daher nicht möglich. Drucksache 7/4061 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Allgemein kann die Landesregierung auf Folgendes hinweisen: In Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge werden häufig auch Erkenntnisse gegen eine Vielzahl von Betäubungsmittelabnehmern gewonnen, bei denen es sich um Jugendliche und Heranwachsende, Ersttäter oder Gelegenheitskonsumenten handelt. Der Umfang dieser Erkenntnisse hängt naturgemäß auch von gewissen Zufällen und gesellschaftlichen Entwicklungen ab. Im Übrigen führt der generell festzustellende Anstieg der erfassten Betäubungsmitteldelikte zwangsläufig auch zu einem Anstieg von Verfahrenseinstellungen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass auch die Zahl der Erledigungen der Ermittlungsverfahren durch Anklageerhebung spätestens seit dem Jahr 2014 deutlich angestiegen ist.