Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4065 7. Wahlperiode 20.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Installation von Sirenen in der kreisfreien Stadt Rostock und ANTWORT der Landesregierung Die Ostsee-Zeitung vom 15. August 2019 berichtete über die Installation von 19 neuen Sirenen für die kreisfreie Stadt Rostock. Hierfür soll das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse gewährt haben. 1. In welcher Höhe hat das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die Installation von Sirenen in der kreisfreien Stadt Rostock gewährt? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat der kreisfreien Stadt Rostock für die Installation von Sirenen Zuwendungen in Höhe von 95.000 Euro bewilligt. Davon wurden in 2018 47.500 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme in 2019. 2. Aus welchen Mitteln wurde der Zuschuss gewährt? Die Zuwendung erfolgt aus Fördermitteln des Landes, die im Kapitel 0405 - Brand- und Katastrophenschutz - und dort im Titel 883.01 - Aufbau des friedensmäßigen Katastrophenschutzes - veranschlagt sind. Drucksache 7/4065 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wurde der Zuschuss beantragt? Wenn ja, a) wer war der Antragssteller? b) wann wurde der Antrag gestellt? c) wie verlief das Antragsverfahren (bitte zuständiges Ministerium beziehungsweise Behörde sowie Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen dieser Art mit angeben)? Ja, die Zuwendung wurde beantragt. Zu a) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock war der Antragsteller. Zu b) Der Antrag wurde am 23. Februar 2018 gestellt. Zu c) Der Antrag wurde an das für die Bewirtschaftung des oben genannten Fördertitels zuständige Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern gestellt, dort bearbeitet und bewilligt. Das Landesamt ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von § 29 Satz 1 Nummer 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes in Verbindung mit § 44 der Landeshaushaltsverordnung einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Gemäß § 29 Satz 1 Nummer 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes gewährt das Land an die Landkreise und kreisfreien Städte für zentrale Förderungsmaßnahmen und für die Durchführung von Schwerpunktaufgaben Zuwendungen. Im Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist unter der Aufgabenstellung „Warnung der Bevölkerung“ festgelegt, die Erweiterung des Sirenensystems als Schwerpunktaufgabe zu fördern. Unter dieser Zielstellung wird die Installation von Sirenen seitens des Landes entsprechend gefördert.